DDR von A-Z, Band 1962

Zahnärzte (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969


 

Die Ausbildung der Z. ist nach sowjet. Muster neu geordnet (Hochschulen). Dauer 5 Studienjahre, danach 1 Pflichtjahr an einer Poliklinik oder Klinik. Allen Dentisten wurde 1949 die Erlangung der Approbation als Z. ermöglicht; die Ausbildung von Dentisten ist ausgelaufen. Im Rahmen der Facharzt-Ordnung wurde neben dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (mit doppelter Approbation) der Fach-Z. für Kieferorthopädie geschaffen. Seit Febr. 1961 ist auch der „Prak[S. 498]tische Zahnarzt“ offiziell Facharzt.

 

Die Niederlassung in freier Praxis ist seit 1949 praktisch unmöglich, der weitaus größte Teil der Z. allmählich in haupt- oder nebenamtliche Anstellung in Ambulatorien, Polikliniken und im Betriebsgesundheitswesen gezogen worden, schließlich seit 1958 in die Staatliche Praxis. Frei niedergelassen arbeiteten Anfang 1960 nur noch 3.900 Z.

 

Der Druck des Regimes hat bei den Z. zu Abwanderung in ähnlichem Ausmaß geführt wie bei den Ärzten, mit der Folge völliger Unzulänglichkeit auch in der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ (20. 12. 1960) wurden den Z. vorübergehend die gleichen Zugeständnisse gemacht wie den Ärzten. (Gesundheitswesen, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, freie ➝Heilbehandlung)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 497–498


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.