Zeitnormative (1962)
Siehe auch:
Zur Festlegung einer Arbeitsnorm in einem Betrieb ermittelter Zeitaufwand für einen Arbeitsvorgang oder Teile davon. — Seit Mitte 1960 ist es die Absicht des Regimes, Z. für ganze Gruppen von Betrieben verbindlich festzulegen. Bis jetzt weichen die Z. für gleiche Arbeitsvorgänge in den verschiedenen Betrieben als Folge der unterschiedlichen Produktionsbedingungen sehr erheblich voneinander ab. Zur „Steigerung der Arbeitsproduktivität“ ordnete daher das Regime an, daß jeder Betrieb einen Katalog mit Z. zusammenstellt, der dann mit anderen Betrieben ausgetauscht werden soll. Der Zeitunterschied zwischen dem kürzesten und längsten Zeitaufwand wird als Rückstandszeit bezeichnet. Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sollen in Produktionsberatungen, aber auch auf die einzelnen Arbeiter einwirken, daß sie die jeweils kürzesten Z. als „Normzeit“ anerkennen und einer entsprechenden Erhöhung der Arbeitsnormen bzw. einer Verkürzung der Vorgabezeiten zustimmen. Der überbetriebliche Vergleich der Z. ist vom Regime zu einem Schwerpunkt der Lohnpolitik erklärt worden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 498