DDR A-Z 1962

Sozialfürsorge (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fäl[S. 399]len, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden” („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgegesetze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 398–399 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

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Kraftfahrzeugindustrie (1962)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H., 1959 von nur noch 4 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur Bundesrepublik (BRD) wie folgt entwickelt: [S. 232]Je 1.000 Einwohner wurden im Jahre 1960 in der Bundesrepublik 35, in der SBZ nur 4 Personenwagen hergestellt. Das Fabrikationsprogramm in der SBZ ist dürftig. An Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Kleinwagen „Wartburg“ (900 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW) und der Kleinstwagen „Trabant P50“. Im Lastkraftwagenbau werden ebenfalls nur noch zwei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2 t und 4 t Nutzlast. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Ostblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den Pkw rund 40 Prozent!) besteht ein großer ungedeckter Bedarf. Das Gesetz über den Siebenjahrplan sieht für 1965 eine Fertigung von 108.000 Pkw vor, eine Zahl, deren Erreichung von den Fachleuten in der Zone als kaum möglich bezeichnet wird, selbst wenn ausreichend Investitionen und Material für die K. bereitgestellt würden. Für Lkw wird im Siebenjahrplan keine Zahl genannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 231–232 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugsteuer

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das…

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Marxismus-Leninismus (1962)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 273] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus (und Stalinismus) weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung stehen muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Die Theorie des Marxismus stützt sich auf die Hegelsche Dialektik. Hegel erklärte das Weltgeschehen als eine Entwicklung, die durch Widersprüche in den Dingen selbst vorwärtsgetrieben wird; der Gegensatz, das plötzliche Umschlagen, der „Sprung“ sei die Form der Weltentwicklung. In dieser Entwicklung und durch diese gelange der Geist zum Bewußtsein seiner selbst. Marx übernimmt von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges, setzt aber an die Stelle des Geistes die Materie. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll es sich aus den Interessen des Proletariats zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen [S. 274]Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen: „Die Bourgeoisie hat in ihrer kaum hundertjährigen Klassenherrschaft massenhaftere und kolossalere Produktionskräfte geschaffen als alle vergangenen Generationen zusammen. Unterjochung der Naturkräfte, Maschinerie, Anwendung der Chemie auf Industrie und Ackerbau, Dampfschiffahrt, Eisenbahnen, elektrische Telegraphen, Urbarmachung ganzer Weltteile, Schiffbarmachung der Flüsse, ganze aus dem Boden hervorgestampfte Bevölkerungen — welches frühere Jahrhundert ahnte, daß solche Produktionskräfte im Schoße der gesellschaftlichen Arbeit schlummerten?“ (Kommunistisches Manifest). Der Kapitalismus sei ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickele, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtsfehler jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (I. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ (Bolschewismus) entgegengesetzt. Sie nannte die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische [S. 275]Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Der Anspruch der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die die Auffassung vertritt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Die Arbeit des Menschen, die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese Bemühungen der II. Internationale kämpfte Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus in Rußland [S. 276]entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus gab Lenin in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er unmittelbar vor der Oktoberrevolution im Jahre 1917 verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle kompromißhaften Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos als „opportunistisch“ ausgemerzt. Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schlafe nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach sozialistischer Auffassung eine Diktatur sei, bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommun. Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon des Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird hier deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des [S. 277]Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich 1924 bei Lenins Tod gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren — ein Umstand, der Lenin bei der Durchführung der russischen Revolution deswegen wenig irritiert hatte, weil er 1917, in der Endphase des 1. Weltkrieges, fest damit gerechnet hatte, daß die Revolution von Rußland kurzfristig auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa übergreifen würde. In der SU fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden, wobei das Verhältnis zum nichtbolschewistischen oder antibolschewistischen Ausland und damit die Frage der Instrumente zur Selbstbehauptung gegenüber dieser übrigen Welt Schlüsselfunktion erhielt. Diese Umgestaltung der Theorie, die Hand in Hand mit einer gewaltsamen Umstellung der sowjet. Wirtschaft und Gesellschaft, der Beseitigung der innerpolitischen Gegner Stalins und dem Aufbau einer großen Militärmacht ging, wurde durch Stalin in zwei Schüben durchgeführt — 1934–1938 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der SU und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der „kalten Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistikbriefe) b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) und neu bekräftigt durch den XXII. Parteitag (Oktober 1961), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem wirklichen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Satellitenstaaten) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbständigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die bolschewistische Partei werde mit dem Beginn des „Aufbaus des Kommunismus“ zur Partei des Volkes, behält aber ihre Vormachtstellung voll bei. [S. 278]Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ - dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu aktivieren. Die Akzentverlagerung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Nationaldemokratien) und das innere Gefüge der politischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat, und oft auf einen Stil größerer Toleranz und verstärkter Sozialstaatlichkeit in der UdSSR selbst und einigen Satelliten, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks gelockert worden wäre. (Lehrbuch der Grundlagen des ➝Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1957, Karl Alber. 754 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 273–278 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen des

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 273] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“ Marx und Engels haben ihre Analyse…

DDR A-Z 1962

1962: B

Bach, August Bäder Bankanalyse Banken Bankenabkommen Banner der Arbeit Bargeldumsatzplan Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe) Beherbergungsgewerbe Behrend, Heinz Behrens, Fritz Benary, Arne Benjamin, Hilde, geb. Lange Bentzien, Hans Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbaubehörde, Oberste Bergbaustaatsanwalt Berger, Rolf Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Bernburg Berufsausbildung Berufsberatung Berufslenkung Berufsschulen Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschlagnahme Bestarbeiter Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskomitee Neue Technik Betriebskultur Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebspläne Betriebspoliklinik Betriebspraktikum Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevölkerungsbewegung Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtseinsbildung Bewußtsein, Sozialistisches Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenz BK BKV Blecha, Kurt Bloch, Ernst Blockade Blockpolitik Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Brauchitsch, Manfred von Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Brocken Bruttoproduktion, Industrielle BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchhandel Buchheim, Walter Buchwitz, Otto Bund Deutscher Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für die Neuererbewegung (BFN) Bürokratismus Büros der SED

Bach, August Bäder Bankanalyse Banken Bankenabkommen Banner der Arbeit Bargeldumsatzplan Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches…

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Lukács, Georg (György) (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes, nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Prof. für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjetischen Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956 unter Bruch der Zusicherung freien Geleits, durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und des Revisionismus bezichtigt [S. 269]worden (vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß), da er u. a. eine Erneuerung des Marxismus-Leninismus auf der Grundlage der Frühschriften von Marx anstrebte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 268–269 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luxemburg, Rosa

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften, trat mit Vorträgen und Veröffentlichungen in Ungarn hervor. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit…

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Atomenergie (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin gegründet. Die Kammer der ➝Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Seit Anfang 1957 besteht eine zusätzliche Ausbildungsmöglichkeit im „Vereinigten Institut für Kernforschung“ in Dubna (SU). Mit Unterstützung der SU wurde in Rossendorf bei Dresden Mitte Dezember 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Das Institut erhielt 1958 ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Das besondere Interesse gilt der Ausnutzung der A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Energieerzeugung hinter dem stetig steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach sowjetzonalen Angaben bereits im Jahre 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. (Vergleich: die Kapazität aller Kraftwerke der SBZ betrug 1960 6.957 Megawatt höchst mögliche Leistung.) Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Der Betrieb sollte nach den ursprünglichen Plänen bereits 1960 aufgenommen werden, verzögert sich jedoch wegen Lieferrückstände der SU bis etwa Mitte 1962. Weitere 5 A.-Kraftwerke sind geplant. Es ist bisher nicht gelungen, die Wirtschaftlichkeit solcher A.-Kraftwerke nachzuweisen. Gleichwohl wird an der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung weitergearbeitet. Dabei sind, außer dem weisunggebenden „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ beteiligt: das Zentralinstitut für Kernphysik in Dresden (mit dem Forschungsreaktor in Rossendorf), die Fakultät für Kerntechnik der Techn. Hochschule Dresden mit verschiedenen Instituten und der „VEB Projektierung und Konstruktion kerntechnischer Anlagen“, Sitz Ost-Berlin. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 42 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der SBZ Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ost-Berlin gegründet. Die Kammer der ➝Technik gründete einen…

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Zivilprozeß (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen gehören vor das Staatliche Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen er §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956. (Familienrecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen (Rechtsanwaltschaft) Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die „gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten. Über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen In[S. 502]halt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im §~2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 501–502 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZK

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10.…

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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 80]Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthält, ist er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden: Die in dem Artikel „selbst nicht enthaltenen Strafbestimmungen sind … dem allgemeinen Strafgesetzbuch zu entnehmen. Dieses droht für Verbrechen als Strafe an: Todesstrafe, lebenslängliche Zuchthausstrafe und zeitliche Zuchthausstrafe. Alle diese Strafen finden für Verstöße gegen den Artikel 6 der Verfassung je nach Schwere der Tat Anwendung.“ (Urteil des Obersten Gerichts gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Zeugen Jehovas vom 4. 10. 1950. „Neue Justiz“ 1950, 5. 452 ff.) Mit dieser Begründung wurden aus Artikel 6 ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Nach üblicher Gesetzesauslegung stellte z. B. das Verbringen einiger Exemplare einer West-Berliner Zeitung in die SBZ „Kriegs- und Mordhetze“ dar, weil diese Tageszeitung „in jeder ihrer Ausgaben zum Kriege und zum Mord an demokratischen Politikern hetzt“ (Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den 17jährigen Graef: 2 Jahre Zuchthaus). Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung wurden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Um die weite Fassung des Art. 6 aufzulösen und in einzelne Tatbestände zu konkretisieren, wurde von der Volkskammer am 11. 12. 1957 das Strafrechtsergänzungsgesetz erlassen, das nunmehr die Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotzdem soll aber Art. 6 der Verfassung seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren haben („Neue Justiz“ 1958. S. 80 u. S. 83). Der Art. 6 bleibt also als allumfassende Generalklausel hinter den neu geschaffenen Tatbeständen bestehen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 80 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKK

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 80]Begriffe des Pj. aus Art. 6 Abs. 2 der Verfassung: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer…

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SED (1962)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Parteileitungen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000, April 1950: 1.750.000, April 1954: 1.413.000, Juli 1958: 1.472.930. Theoretische Grundlagen: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der KPdSU. Anerkennung der führenden Rolle der SU und der KPdSU werden auch nach dem XX. Parteitag der KPdSU für die Mitgliedschaft vorausgesetzt. Ziel der SED ist die Vollendung des Aufbaus des Sozialismus in der „DDR“ nach sowjet. Vorbild und die Übertragung des „DDR“-Modells auf ganz Deutschland. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands). Parteiführung und Funktionäre der SED nehmen Einfluß auf alle Lebensbereiche (Familienpolitik, Rechtswesen, Kulturpolitik usw.) und beherrschen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der SBZ mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Zu den wichtigsten Herrschaftsmethoden gehören: 1. die Personalunion in den Führungsgremien. Spitzenfunktionäre der SED bekleiden z. B. zugleich wichtige Staatsämter (Staatsrat) und haben Schlüsselpositionen in den Massenorganisationen inne; 2. die Kaderpolitik (Nomenklatursystem); 3. das enge Zusammenspiel der Apparate (Büros d. SED); 4. die Tätigkeit der Betriebsparteiorganisationen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Organisatorischer Aufbau: Parteitagsdelegierte wählen das Zentralkomitee (ZK), von dem das Politbüro und das Sekretariat gewählt werden. Nachgeordnet sind Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. In der NVA besteht eine eigene Parteiorganisation im Range einer SED-Bezirksleitung. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Bisher fanden fünf Parteitage statt: I. vom 19. bis 22. 4. 1946 („Vereinigungsparteitag“); II. vom 20. bis 24. 9. 1947; III. vom 20. bis 24. 7. 1950; IV. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954; V. vom 10. bis 16. 7. 1958. Parteikonferenzen wurden durchgeführt: 1. vom 25. bis 28. 1. 1949; 2. vom 9. bis 12. 7. 1952; 3. vom 24. bis 29. 3. 1956. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat [S. 390]möglich. 1. Sekretär des ZK der SED Walter ➝Ulbricht. Auf Grund eines Beschlusses der alliierten Kommandantur ist die SED auch in West-Berlin zugelassen. Bei den Wahlen zum West-Berliner Abgeordnetenhaus im Dez. 1958, unmittelbar nach Beginn der Berlin-Krise, erhielt sie dank umfangreicher Propaganda für die Umwandlung West-Berlins in eine sog. Freie Stadt nur 1,9 v. H. der abgegebenen Stimmen. Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 388, 390 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H.…

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Apotheken (1962)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Das A.-wesen wurde 1958 gesetzlich geregelt. Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als öffentliche A. von den Kreisen geführt werden (daneben Krankenhaus-A., Tierärztliche A. und nichtöffentliche A. für besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, insbesondere der Nationalen Volksarmee). Bisherige „A. in Privatbesitz“ (Anfang 1961 noch 113 von insgesamt 1482 A.) und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben zur Abwanderung zahlreicher Apotheker und damit zu bedrohlichem Personalmangel geführt. Der Versuch, diesem durch Kurzausbildung von Apothekenassistenten zu begegnen, ist mißlungen. Im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 19. 12. 1960 erlangten auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden. Es fehlen demnach 130 Apotheken, in Betrieben und in dünnbesiedelten ländlichen Gebieten soll die Arzneimittelversorgung erleichtert werden durch „Zweig-A. (1961: 124) und A.-Nebenstellen (Arzneimittelabgabestellen - 1961: 234), die den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind. Die Führung der „Staatlichen A.“ und die Aufsicht über die übrigen liegt bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates jedes Kreises in der Hand des Kreisapothekers. Das Rechnungswesen ist unter großem Verwaltungsaufwand zentralisiert. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 24 Apitz, Bruno A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekenassistenten

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen.“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368.) Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Nach Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung [S. 322]entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch” („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 321–322 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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1962: T, U, Ü, V

Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs Tauwetter Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Normen Technische Räte Technisches Minimum Technologie Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thiessen, Peter-Adolf Thüringen Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tisch, Harry Titel Titoismus Todesstrafe Toeplitz, Heinrich TOM Tonnenideologie Torgau Totalitarismus Toto Touristik Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Treuhandbetriebe Trotzkismus Truppenstärken Überbau Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Ulbricht, Walter Ultras Umgehungsbahn Umlaufmittel Umsiedler Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Unterhaltspflicht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstellung Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urheberrecht Urlaub USPD Utopie, Sozialistische VAN Vaterländischer Verdienstorden VdgB VDJ VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verband der Deutschen Journalisten Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbrauchsabgaben Verdienstmedaille Vereine Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigungen Volkseigener Betriebe Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die Verfassung Verflechtungsbilanz Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgungskontore Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsgericht, Staatliches Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW VF-Verfahren Viehaufzucht- und Mastverträge Viehhalteplanung Vieweg, Kurt VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbefragung Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkseinkommen Volksentscheid Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkskunstschulen Volksmusikschulen Volkspolizei, Deutsche Volkspolizeihelfer Volkspolizeikreisamt Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Vollgenossenschaftlich Volljährigkeit Volmer, Max Vopo Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPH VPKA Vpp VP-See VVB VVB-Saatgut VVEAB VVG VVN VVV

Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs Tauwetter Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Normen Technische Räte Technisches Minimum Technologie Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL …

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Sparen (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaftssystem, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hone Staatsverbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u. a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften, ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen. Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monate), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt, Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut in der SBZ eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), es können anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen); alle Spareinlagen sind von der Vermögen-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des Sparens sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird besonders angesprochen („Jugendsparwochen“). [S. 408]Die Spareinlagen haben sich von 1948–1960 nach sowjetzonalen Angaben wie folgt entwickelt: Die Spareinlagen pro Kopf der Bevölkerung sind in der SBZ trotz niedrigerer Einkommen knapp 10 v. H. höher als in der Bundesrepublik. Ursache ist vor allem das fehlende oder geringe Angebot an Konsumgütern. b) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der Bundesrepublik. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben, b) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 404, 408 Spangenberg, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaftssystem, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hone Staatsverbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u. a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk…

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Bewußtseinsbildung (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und vielfach noch durch nachträgliche Fälschung manipulieren. Vielfältige Methoden der B. dienen dazu, die Bürger geistig und seelisch im Sinne des Machthabers derart zu formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Regierung entsprechen. In der SBZ wie in allen kommun. Staaten ist die Ideologie das wichtigste Instrument der B. Genau dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie und damit der B. dienen aber auch das Erziehungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda, zur B. gehört schließlich alles, was zur Festigung eines sozialistischen Bewußtseins und zur Ausrichtung eines jeden Bürgers der „DDR“ auf die Staats- und Parteiziele beitragen kann, z. B. Kunst und Literatur, das Filmwesen und Produktionspropaganda. Die kommun. B. ist ihrem Wesen nach ausschließlich: sie schirmt darum die von ihr Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeidet echte Diskussion und ist intolerant und kritikfeindlich (Kritik und Selbstkritik). Erfolg oder Mißerfolg der kommun. B. sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zweifellos ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder auch nur deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Dagegen hat die lang dauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene totalitäre B. der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen bestimmte politische Begriffe überhaupt nur nach kommun. Definition kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen (vergl. insbesondere manche Flüchtlinge aus der „Intelligenz“!. Folge der kommun. B. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im „Westen“ u. U. als Schwäche empfunden wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 74 Bewaffnete Organe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, Sozialistisches

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und…

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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1962)

Siehe auch: VdgB: 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1945 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher ➝Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher führte die Organisation vom 20. 11. 1950 bis 1957 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB von den staatlichen ➝Kreiskontoren für landw. Bedarf versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren erhoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben, wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt …, die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, [S. 453]sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederbestand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1960 noch 583.264 Mitgl. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem V. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im vollgenossenschaftlichen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen.“ Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 452–453 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigungen Volkseigener Betriebe

Siehe auch: VdgB: 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1963 1965 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1945 die durchgegliederte…

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Spitzelwesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED Regimes erstreckt sich nicht nur [S. 411]auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig ebrachten Informationen landen ei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vorn SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien!) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr. 1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen ➝Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bilden die Helfer der staatlichen Kontrolle, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 410–411 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spontaneität

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED Regimes erstreckt sich nicht nur [S. 411]auf Feinde…

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Wasserwirtschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Nach Auflösung der etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man [S. 479]legte 15 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB W.“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 5 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt ist der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte Vorhaben ist noch Projekt: Der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“ ist geplant. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen das Industriegebiet im Raume Dessau-Halle-Leipzig-Torgau-Wittenberg-Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere „Perspektivpläne“ sehen u. a. vor: Bau von drei Talsperren im Thüringer Wald, einer Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Nach Meinung von Fachleuten der SBZ sollen jedoch alle diese Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft in der SBZ nur in geringem Umfange: nur 1,8 v. H. der Elektroenergie (Energieerzeugung) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen an einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 478–479 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wattfraß

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der…

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Industrie- und Handelskammer (IHK) (1962)

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle der privaten Wirtschaft. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wieder errichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. I, S. 688) erneut umgestaltet. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen der IHK wurden zu selbständigen juristischen Personen auf Bezirksebene umgebildet und den Räten der Bezirke unterstellt. Der IHK gehören die in der privaten Wirtschaft selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen sind u. a. Treuhandbetriebe mit staatlichen Produktionsaufgaben, Betriebe mit Staatsbeteiligungen, die Betriebe der Kleinindustrie im Sinne des Gesetzes zur Förderung des Handwerks, Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Alle wirtschaftlich operativen Aufgaben (wie Materialversorgung, Registrierung von Verträgen usw.) sind auf die Räte der Kreise und Bezirke bzw. auf die VVB übergegangen. Die IHK hat jetzt nur noch die Aufgabe, „die Inhaber der ihr angeschlossenen Betriebe für eine bewußte Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen“, insbesondere aber bei der Sozialisierung der Privatwirtschaft mitzuwirken. Das sind bei der Industrie die Staatsbeteiligungen, beim Handel und den Gaststätten der Abschluß von Kommissionsverträgen bzw. Staatsbeteiligungen bei größeren Objekten, bei den Verkehrsbetrieben Staatsbeteiligungen, teils Abschluß von Leistungsverträgen. Die IHK wurde daneben beauftragt, neue Formen zur Überführung in den sozialistischen Sektor zu entwickeln. Weiterhin hat die IHK die örtlichen Staatsorgane bei der Organisierung enger Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und Privat[S. 188]betrieben zu unterstützen, für die Einhaltung der Planaufgaben zu sorgen, bei der Erfassung und Ausnutzung der inneren und örtlichen Reserven mitzuarbeiten und bei Tariffragen sowie beim Abschluß von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen mitzuwirken, vorhandene Verbindungen zu verstärken und neue Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen der Bundesrepublik herzustellen. Delegationen zu Auslandsmessen und zu Ausstellungen in die Bundesrepublik zur Pflege des Außenhandels und des Interzonenhandels zu entsenden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 187–188 Industriearbeiter aufs Land A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Schon seit 1946 nicht mehr Interessenvertretung der privaten Wirtschaft, sondern staatliches Organ zur Kontrolle der privaten Wirtschaft. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wieder errichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. I, S. 688) erneut umgestaltet.…

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Grenzübergänge (1962)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime der SBZ wendet die Bezeichnung G. widerrechtlich auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zulässig ist die Bezeichnung G. nur für die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für Straßenverkehr), das am 1. 10. 1958 an die Stelle von Schmilka/Elbe (südöstlich Schandau) trat; b) für die Seeübergänge aus der SBZ (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden; Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G. dürfen an sich bezeichnet werden a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik (fälschlich oft Zonengrenze genannt); b) die Übergänge zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie) dies sind: 1. Frankfurt/Oder (für Bahn); 2 desgl. (für Straßenverkehr); 3. Görlitz (für Bahn); 4. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); c) Die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwestl. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt die Regierung der SBZ für den allgemeinen Verkehr nur ganz wenige Übergänge: 3 in die Tschechoslowakei, 2 an der Ost[S. 165]see, 4 in die polnisch besetzten deutschen Ostgebiete. Lediglich an diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten und wird schärfstens verhindert. — Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen zwischen der SBZ und den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten werden wohl hier und da, so in Rosow (auf der Bahn Angermünde-Stettin), Küstrin-Kietz und Guben, neben Truppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 164–165 Grenzpolizeihelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Groscurth-Ausschuß

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 In der SBZ amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime der SBZ wendet die Bezeichnung G. widerrechtlich auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zulässig ist die Bezeichnung G. nur für die Übergänge aus der SBZ ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (für Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (für…

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Wenden (1962)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und der von der benachbarten Tschechoslowakei her genährte wendische Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das Regime der SBZ den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun, eingestellten W., offiziell als Sorben bezeichnet, die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1947 vom sächsischen Landtag beschlossene Sorben-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Die W. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die Domowina, und eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in „sorbischer“ Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften betreut, an der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus „sorbische“ Oberschulen. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Die Entwicklung der wendischen Volksgruppe nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern, auf Grund der These, daß Sorben und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. (Nationalitätenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 482 Weltrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wendt, Erich

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig…

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Gesetzgebung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates vom 12. 9. 1960 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915) und durch das Ministerratsgesetz vom 8. 12. 1958 (GBl I, S. 865) ist außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird dieses Recht zugestanden, Verordnungen zu erlassen. „Auf der Grundlage und in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie des Ministerrates und des Präsidiums“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Auch dies läßt sich nur als originäre Rechtsetzungsbefugnis auffassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 581) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Mini[S. 156]sterrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es seit einiger Zeit wieder das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 155–156 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von…

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Arbeitskräfte (1962)

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind in der SBZ nahezu ausgeschöpft. Praktisch stehen alle arbeitsfähigen männlichen Personen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen arbeitsfähigen Personen sind etwa 70 v. H. berufstätig. Unter den rd. 8 Mill. Beschäftigten sind mindestens 600.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil der Frauen an den Berufstätigen liegt mit 45 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der Bundesrepublik (BRD 1959: 37 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1965 einen Rückgang von Personen im arbeitsfähigen Alter um etwa 600.000 zur Folge haben. Diese Situation ist ein entscheidender Anlaß für die im Siebenjahrplan vorgesehenen Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. (Arbeitspolitik) Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken, (Planung, Arbeitskräfteplan, Arbeitskräftebilanz) Gesetzliche Grundlage sind das ab 1. Juli 1960 in Kraft gesetzte Arbeitsgesetzbuch und die VO v. 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die im Jahre 1951 aufgelösten Arbeitsämter wieder eingeführt wurden. Die Abt. für ➝Arbeit und Berufsberatung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Verbot der gegenseitigen Abwerbung von A. in der „volkseigenen“ Wirtschaft; e) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 31 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräftebilanz

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind in der SBZ nahezu ausgeschöpft. Praktisch stehen alle arbeitsfähigen männlichen Personen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen arbeitsfähigen Personen sind etwa 70 v. H. berufstätig. Unter den rd. 8 Mill. Beschäftigten sind mindestens 600.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil…

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Ärzte (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an Staatli[S. 40]chen Einrichtungen, vor allem im Betriebsgesundheitswesen, tätig. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber noch 1959 mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Die Einschränkung der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder zwangen viele Ä. trotz guten Einnahmen zur Abwanderung, besonders seit 1957. Dadurch entstanden Ende 1958 krisenhafte Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung, zumal in ländlichen Gebieten. Seit 1950 wurde die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium von 500 auf (1960) 2.500 jährlich erhöht; neue klinische Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) wurden geschaffen. Aber die Zahl der Neuapprobationen betrug, infolge des Ausscheidens Ungeeigneter und der Abwanderung in die BRD, im Jahre 1960 nur 1.300. Der Neuzugang war dennoch höher. Andererseits weitete das Regime die ärztlichen Aufgaben rücksichtslos aus. Ein großer Teil der jungen Ä. wurde in die militärischen Einrichtungen gezogen. Rund ein Viertel der Ä. ist ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben befaßt. Die Heranziehung von Ä. aus anderen Satellitenstaaten brachte keine wesentliche Entlastung. Im Sept. 1958 entschloß sich das ZK, die Linie der Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien, die dem Modell der SU entsprach, preiszugeben und, ähnlich der CSSR, die Tätigkeit der Ä. in den Staatlichen Praxen (besonders auf dem Lande) stark aufzulockern. Damit wurde auch den niedergelassenen Ä. eine gewisse Selbständigkeit und statt der Festanstellung mit Tarifgehältern die Vergütung nach der Zahl der Krankenscheine belassen. Die Ärzteflucht hielt jedoch an. Das Regime sah sich gezwungen, die Altersversorgung der freipraktizierenden Ä. zu verbessern. Im „Perspektivplan“ wurde Juli 1959 den „Ä. in eigener Praxis“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ä.“ (Dez. 1960) „langjährig erfahrenen Ä. und Zahnärzten“ die neue Niederlassung in eigener Praxis (Änderung der Niederlassungsordnung von 1949 am 15. 2. 1961), ja selbst die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Dazu traten Erleichterungen und Privilegien wie die Erlaubnis der Behandlung auf Kosten des Kranken (auch wenn er der Sozialversicherung angehört). Ein „Bund Deutscher A., Zahnärzte und Apotheker“ wurde als Berufsorganisation zugebilligt. Die Titel „Medizinalrat“ und „Sanitätsrat“ und neue Auszeichnungen wurden eingeführt. Zu solchen Zugeständnissen besteht seit der Abschnürung gegen die BRD am 13. 8. 1961 keine Notwendigkeit mehr. Das Ziel der Verstaatlichung aller ärztlichen Tätigkeit war ohnehin unberührt geblieben. Ä. und Zahnärzte sollen künftig in einem System fest abgegrenzter „Versorgungsbereiche“ arbeiten (Bereichsarztsystem), unter Einbeziehung auch jener A., die bisher noch eine eigene Praxis führen durften. Alle ambulanten Behandlungen sollen in Staffelung von Staatlichen oder privaten Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken erfolgen, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Bezirkspoliklinik und Betriebspoliklinik. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 39–40 Arzt, Praktischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ärzteberatungskommission

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an Staatli[S. 40]chen Einrichtungen, vor allem im…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1962)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjet. Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nicht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommun. Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder, ihre Eigenverantwortung und Privatinitiative entscheidend unterbunden ist. Die organisatorischen und rechtlichen Verhältnisse in den LPG sind durch Ende 1952 und in neuer Fassung vom 9. 4. 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein „Gesetz über die LPG“ vom 3. 6. 1959 wesentlich ergänzt und verbindlich gemacht worden sind. Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es drei Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschließlich lebendem und totem Inventar (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die in den drei Typen verschieden groß ist. Beim Typ I handelt es sich um 0, 5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, [S. 338]Gärten, Dauergrünland und Wälder das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ I u. II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar, bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Ackerbau gemeinsam betreiben. Bei der Eigentumsregelung wird zwischen „Eigentum der Genossenschaftsbauern“ und „genossenschaftlichem Eigentum“ unterschieden. Das Eigentum des Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es unentgeltlich „zur gemeinsamen Nutzung eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Grund und Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser auch sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung unentgeltlich übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu „neuen, genossenschaftlichen“, also scheinbaren Eigentumsformen hat die SBZ-Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben. Die LPG wird durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn dieser versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie — nach Anhören des LPG-Beirates, dem parteipolitischen Gremium der LPG, vom Rat des Kreises aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bodenanteile — falls solche überhaupt gezahlt werden können — sind u. U. für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und in vielen Fällen auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d. h., das LPG-Mitglied weiß während des ganzen Jahres, noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Dieses Lohnsystem und damit die ganze betriebswirtschaftliche Konstruktion des Typ III müssen als absolut widersinnig angesehen werden: auf der einen Seite steht das LPG-Mitglied als Lohnarbeiter ohne unternehmerische Einflußmöglichkeit auf die Betriebsführung, auf der anderen Seite trägt es aber das volle Unternehmerrisiko wie ein verantwortlicher Betriebsleiter. Diese betriebswirtschaftliche Fehlkonstruktion hat daher die SBZ-Machthaber gezwungen, den Mitgliedern der LPG III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Kennzeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ I [S. 339]und II gegenüber Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die Veredlungswirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern in der SBZ von großer Bedeutung, ob die Möglichkeit bestehen wird, den Typ I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer ist dem Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht vereinbar. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in diesen Typen mit Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft impliziert auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dem SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang zum Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nunmehr aus eigener Kraft der LPG I und II erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. [S. 340]Zur Fachausbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die SBZ-Machthaber ein ernstes Problem: Ende Sept. 1958 hatten von 19.261 LPG-Vorsitzenden nur 4.058 (1) eine abgeschlossene Ausbildung, davon 659 einen Hochschulabschluß, 1.383 Fachschulabschluß, 1.147 Meisterprüfung und 869 Facharbeiterprüfung. Literaturangaben Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 337–340 Produktionsbrigaden, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjet. Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer…

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Jugendstrafrecht (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt in der SBZ noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. in politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen.“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950). Am 23. 5. 1952 hat die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411) beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. § 24 Abs. 1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Aus diesem neuen Gesetz ergibt sich klar das Ziel der sowjetzonalen Strafrechtsprechung: Übergang zur Generalprävention. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 Jahre) kennt das sowjetzonale J. nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch der SBZ befaßte Grundkommission hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitags der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse - insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden, „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ („Neue Justiz“ 1958, S. 3–5. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 202 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt in der SBZ noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. in politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und…

DDR A-Z 1962

Häftlinge, Politische (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich in der SBZ PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. in der SBZ. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1955 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegverbrecher-Prozessen, 1956 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz wieder erheblich zu. Heute befinden sich noch 10.000 bis 12.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte, in der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis 1960 49.178 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjetischen Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 528 Urteile auf Todesstrafe und 654 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 170 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, Kurt

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder…

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Schiffahrt (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600 Schiffseignern. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertrans[S. 380]porte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Die Verstaatlichung ist 1959 durch die zwangsweise Einführung langfristiger „Charterverträge“ zugunsten des VEB Deutsche Binnenreederei in Angriff genommen worden. Die Schiffseigner bleiben zunächst Schiffsführer, müssen jedoch regelrechte Arbeitsverträge unterschreiben. Die Leistungen im Binnenschiffsverkehr sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. Die Binnen-Sch. soll künftig stärker zur Entlastung der überbeanspruchten Eisenbahn, insbesondere zum Transport von Massengütern, eingesetzt werden. Die bedeutendsten Binnenhäfen sind neben Berlin Magdeburg, Riesa, Dresden, Frankfurt und Fürstenberg/Oder. Infolge größerer Demontagen der Umschlagseinrichtungen ist ihre Kapazität erheblich beeinträchtigt, b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SBZ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Ab Kriegsende bis 1952 wurden außer einer Anzahl von Fischereifahrzeugen auf den Werften nur Schiffe für die SU gebaut oder repariert (Schiffbau). Bis Ende 1954 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte auf rd. 165.000 BRT. (Die BRD hatte Anfang 1959 einen Schiffs bestand von 4,3 Mill. BRT.) Der Anteil der eigenen Hochseeflotte am gesamten Außenhandel der Zone über See betrug 1960 etwa ein Drittel. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen der SBZ ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraums unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Ägypten, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Die bisher in Dienst gestellten zehn neuen Motorfrachter mit je 6.500 BRT verkehren im Liniendienst mit China. Nach den vorliegenden Plänen soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1965 auf 345.000 BRT gesteigert werden. (Häfen) Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 379–380 Schichtfahrer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600…

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Parteipresse der SED (1962)

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d. h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d. h. Anleitung der Parteimitgl.) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht; sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Ungefähre Auflagenhöhe: 4 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „ Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED am 9. und 9. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjet. Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 322 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SED

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Umfaßt das Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ und 15 Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis. Zur P. sind auch die Tageszeitungen „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ zu zählen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der…

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Grenzpolizei, Deutsche (1962)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Bis 1960 militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung der Demarkationslinien und übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Die DG. wurde am 15. 9. 1961 als „Kommando Grenze“ in die Nationale Volksarmee übernommen, über eine Umgliederung ist noch nichts bekannt. — Die DG. wurde errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit [S. 164]Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953. Nach anschließender Unterstellung unter das Ministerium des Inneren ging die DG. im Mai 1955 wieder an das SfS über, das seit Nov. 1954 wieder zum MfS erhoben wurde. Seit 1. 2. 1955 erhielt die DG., da die sowjet. Besatzungsmacht darauf verzichtete, „die alleinige Bewachung und Kontrolle an den Staatsgrenzen der DDR“ und am Ring um Berlin. Im Nov. 1957 gab die DG. die Personen- und Warenkontrolle an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ab. Die DG. unterstand seit 15. 2. 1957 dem Ministerium des Inneren. Sie ist gegliedert in 25 mot. Bereitschaften (= Regimenter), diese in 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone), die wieder in meist 4 Kompanien zerfallen. Diese Einheiten, die mittelschwere Begleitwaffen besitzen, haben den Kampfwert motorisierter Infanterie. Je 2–5 Bereitschaften bilden Brigaden (bis 1957 „Abschnittsverwaltungen“), die Divisionen ähneln. Die Brigaden haben seit 1958 schwere Abteilungen: d. h. Bataillone mit 2~Komp. Sturmgeschützen und 1 Komp. Schützenpanzerwagen; ferner je 1 Ausbildungs-Abt. (auch als Res.-Abt. bezeichnet). 4 der insgesamt 8 Brigaden stehen mit 15 Regimentern an der Demark.-Linie zur Bundesrepublik. I: Perleberg, II: Magdeburg, III: Erfurt, IV: Dittrichshütte (b. Rudolstadt). Im Ring um Berlin steht die Brigade V: Groß Glienicke (b. Potsdam); an der Ostseeküste die Brigade VI: Rostock, die auch Küstenwachschiffe und Schnellboote hat, die dem Abt.-Stab See unterstehen. Die Grenzlinie zur Tschechoslowakei und die Demark.-Linie zu Polen (Oder-Neiße-Linie) sichern mit je 2 Bereitschaften die Brigaden: VII: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und VIII: Frankfurt/Oder. Die DG. hat eine Offizierschule in Glöwen (Kr. Perleberg) und 6 andere Lehranstalten. Auf ihrer Schule für Polit-Offiziere in Groß Glienicke werden auch die Polit-Offiziere der Bereitschaftspolizei und der Trapo ausgebildet. Die Einheiten der DG. verfügen über „Aufklärungsgruppen“, d. h. Agenten für politische überwachungs- und Geheimaufgaben (Aufklärung). Als halbaktive Auffüllungsmannschaften für Ernstfälle und z. T. als Spitzel sind mit der DG. etwa 8.000 Grenzpolizeihelfer verbunden. Ausbildung und Dienst der DG. sind überwiegend nicht polizeilich, sondern militärisch. Seit je war sie eine Truppe, die im Grenzbereich militärische Aufgaben zu erfüllen hat, zugleich aber neben und mit der Armee einsetzbar ist. Uniform: seit Okt. 1952 olivbraun nach, sowjet. Muster, mit grünen Kragenspiegeln. Sie hat nicht Polizei-, sondern Militärdienstgrade. Stärke: rd. 48.000 Mann; ohne 8.000 Grenzpolizeihelfer. Chef des Kommandos der DG. (in Pätz bei Königs Wusterhausen) ist seit Juni 1960 Oberst Erich Peter. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 163–164 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizeihelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Bis 1960 militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung der Demarkationslinien und übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Die DG. wurde am 15. 9. 1961 als „Kommando Grenze“ in die Nationale Volksarmee übernommen, über eine Umgliederung ist noch nichts bekannt. — Die DG. wurde…

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Strafpolitik (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet, und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben. Von besonderer Bedeutung ist der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Auftrage oder unter Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In seiner Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 („Neue Justiz“ 1961, S. 289) erklärt das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen“ den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Kurzfristige Freiheitsstrafen sollen in den Fällen verhängt werden, in denen der Charakter der Tat trotz des Fehlens schwerwiegender Folgen die sofortige kurzfristige Isolierung des Täters erfordert, um ihn der weite[S. 429]ren erzieherischen Einwirkung durch die Gesellschaft zugänglich zu machen. Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erfordern eine „positive Grundhaltung des Täters zur Gesellschaft, zum sozialistischen Staat“. Sie sollen angewendet werden gegen Personen, „die aus zeitweiliger Undiszipliniertheit oder Pflichtvergessenheit, aus ungefestigtem gesellschaftlichem Verantwortungsbewußtsein, anderen rückständigen Auffassungen oder aus persönlichen Schwierigkeiten Straftaten begehen, ohne sich damit außerhalb der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu stellen.” (Rechtswesen, gesellschaftliche Erziehung, gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 428–429 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet, und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…

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Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Auf den Grundlehrgang Metallbearbeitung (33 Tage) folgen die in Maschinenkunde I (20 Tage), Elektrotechnik (13), landwirtschaftlicher Produktion (33) und Maschinenkunde II (30 Tage). Für die 10-klassigen Oberschulen landwirtschaftlicher Gebiete ist ein besonderer, um die Landwirtschaft konzentrierter Aufbau der Lehrgänge vorgesehen. Schüler der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule haben ein zweiwöchiges Praktikum abzuleisten. Die Diskrepanz zwischen den umfassenden systematischen Lehrplananforderungen und der von ökonomischen Gesichtspunkten bestimmten Produktion ist bisher längst noch nicht pädagogisch gemeistert worden und dürfte auch weiterhin der erstrebten sinnvollen produktiven Arbeit der Kinder und Jugendlichen manche Hemmnisse bereiten. Angesichts dieser Tatsache erhalten die polytechnischen Kabinette eine immer größere Bedeutung. Ausgestattet mit Werkzeugen, Maschinen, Anschauungsmitteln usw. dienen sie der vorbereitenden Belehrung und der Übung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Lehrplan vorschreibt. Die Fachlehrer sind gehalten, nach Möglichkeit eine Verbindung zwischen dem Fachunterricht und der produktiven Arbeit herzustellen. Doch darf dabei nicht von der vorgeschriebenen Systematik der einzelnen Fächer abgewichen werden. Zur Bewältigung der zahlreichen pädagogisch-organisatorischen Fragen, die der U. mit sich gebracht hat, sind in den Betrieben „Polytechnische Beiräte“ geschaffen worden. Sie haben die Leiter der Betriebe und Schulen sowie die Lehrer bei der Planung, Durchführung und Kontrolle zu beraten. Sie haben auch bei der Auswahl der Betreuer der Schüler und bei ihrer „Qualifizierung“ mitzuwirken. (Polytechnische Bildung und Erziehung, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 448 Unterhaltspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterstellung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Auf den Grundlehrgang…

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Lebensversicherung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2 verbundene Leben, Tarif V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risikolebensversicherung (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 DM Ost monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 DM Ost. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock, wie ei in der Bundesrepublik für jedes Versicherungsunternehmen zur Sicherung der Ansprüche aus L. vorgeschrieben ist, gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 257 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehmann, Otto

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag…

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Nationale Volksarmee (NVA) (1962)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Zu dem gleichzeitigen Gesetz über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi ➝Stoph die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommun. und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpften „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Für den Ausbau der NVA sieht der Haushaltsplan 1960 eine Mrd. DM Ost vor; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Mrd. DM Ost ausgegeben worden. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt und die Luftwaffe verbessert. Auch ist die Aufstellung neuer Schiffsverbände zu erwähnen. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde. Auf dem Papier blieb lange die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1956, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert. [S. 305]Dies wurde allmählich doch verwirklicht, weil der Arbeitskräftemangel es unmöglich machte, die Stärke von 110.000 Mann dauernd aufrechtzuerhalten. Zum Ausgleich hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben; die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“ (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist nicht sicher belegt, aber wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden; Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Sie sollen regelmäßig zu Übungen einberufen werden und bei der Werbung für die NVA mitwirken (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. — Die Ausbildung zum Reserveoffizier erfolgt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet, die schon eine vormilitärische Ausbildung hinter sich haben (militärische ➝Studentenausbildung). Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ueckermünde); dazu Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören: 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu Korpstruppen. — Dem Ministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) — Die Inf.-Div. werden, wie Nachrichten besagen, atomar umgegliedert. Die Schützenkomp. werden etwas verkleinert. Die vormals heeresunmittelbare 1. mot. Schützen-Div. gehört zum Armeekorps Nord. Die 6. mot. Schützen-Div. wurde aufgelöst. Dafür gibt es drei Ausbildungs-Regimenter. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm) und Granatwerfern (bis zu 12 cm) wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 900, ferner rund 400 Pak, Granatwerferzahl: rund 700. — Moderne schwere und mittelschwere sowjet. Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen, dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1800; der Sturmgeschütze: rund 300; der Schwimm- und Panzerwagen: rund 1.200. Dem Ministerium unterstehen die Offiziersschulen für Infanterie (Plauen/Vogtland), Artillerie (Dresden), Panzer (Großenhain/Bez. Dresden), Nachrichten (Döbeln), Pioniere und Chem. Dienste (Dessau), Panzer- und Artillerietechnik (Erfurt), Kraftfahrzeugtechnik (Stahnsdorf, südl. Berlin). Auch unterstehen ihm die Kriegsakademie „Friedrich Engels“ (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). — Ferner werden Offiziere und Stabsoffiziere zu Lehrgängen an den Kriegsschulen der SU in Moskau, Kiew und Leningrad abgestellt. Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz, Bez. Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe hat 4 eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Luftverteidigung verfügt über die 1. Flak-Div. (Sitz Frankenberg/Bez. Chemnitz), 2 Radar-Btl., 1 Radar-Schule und 1 Flak-Offiziers-Schule (Geltow b. Potsdam). Die Verwaltung (= Kommando) der Volksmarine, die seit 3. 11. 1960 so heißt, ist in Rostock. Chef seit Juni 1960: Konteradmiral Willi Ehm. Ihr unterstehen 7 Flottillen: 3 Zerstörer- u. Schnellboot-, 2 Minenlege- und Räumboot-, 1 U-Boot- und 1 U-Jäger Flottillen. Ferner sind ihr unterstellt: 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Abt. Baubelehrung, 1 Flottenschule, 1 Marineoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 180 Fahrzeuge, die z. T. nur küstendienstfähig sind: 4 Zerstörer, 5 Küstenschutzschiffe, 7 U-Boote, 22 Minenlege- und Räumboote, 49 Räumpinassen, 6 Räumboote, 11 U-Jäger, 14 Schnellboote, 40 Küstenschutzboote, 1 Schul- und [S. 306]Flakschiff, 7 Begleitschiffe, rund 12 Hilfs- und Schulfahrzeuge. Das Kommando Grenze (a. h. der Stab der seit 15. 9. 1961 der NVA eingegliederten vormaligen Deutschen Grenzpolizei) sitzt in Pätz bei Königs Wusterhausen. Chef: Oberst Erich Peter. - über eine Neuorganisation dieses Teiles der NVA ist noch nichts bekannt. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA im Herbst 1957 mindestens 190.000 Mann stark: davon Luftwaffe 18.000 und Seestreitkräfte 17.000, unter Kommando Grenze: 48.000. Die Zunahme beruht darauf, daß von Aug. bis Okt. 1961 das Aufgebot der „FDJ-Regimenter“ mindestens 50.000 Rekruten für die NVA ergab. Dies übertraf sehr stark die üblichen zusätzlichen Lehrgänge für Reserveoffiziere und Reservisten. Zahl der Reservisten: etwa 240.000 (einschließlich derer, die bei der ehem. KVP oder den Polizeitruppen gedient haben.) „Deutscher Militärverlag“, der Verlag des Verteidigungsministeriums, gibt die Wochenzeitung „Die Volksarmee“ und die „Armeerundschau“ heraus, ferner Militärliteratur, Erzählungen und Jugendschriften. Er veröffentlicht viele Übers. a. d. Russ. Dienstgrade der NVA: Soldat (= Matrose), Gefreiter (= Obermatrose), Stabsgefreiter (= Maat), Unteroffizier (= Obermaat), Feldwebel (= Meister), Oberfeldwebel (= Obermeister); Offiziersränge: entsprechend der Bundeswehr, außer Unterleutnant; Generalmajor (= Konteradmiral), Generalleutnant (= Vizeadmiral), Generaloberst (= Admiral), Armeegeneral. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 304–306 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalhymne

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der…

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Gesundheitswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der Ausbau der fachlich gegliederten Vorbeugung in „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaire“). Damit entstanden zwei Systeme, deren Aufgaben sich überschnitten: die Behandlungseinrichtungen, nach Wohnbezirken oder Betrieben zuständig, die auch Vorbeugung trieben, und die Beratungsstellen, nach Fachgebieten gegliedert, die auch behandelten. 1950 wurden beide unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Zugleich wurde durch Zusammenführung von Polikliniken und Krankenhäusern die „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ gebildet, die ermöglichen sollte, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär) und außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen. Damit war im Programm der Stand der SU erreicht Ende 1954 wurden, wie dort, die Organisationsprinzipien umgekehrt: jedes Krankenhaus sollte in seinem „Versorgungsbereich“ Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme der Betriebe) und damit „Gesundheitszentrum“ sein (Krankenhaus-Ordnung), mit der Aufgabe, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses wurden die jeweils kleineren Krankenhäuser des Bereiches und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt (jetzt: „Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), dieser ebenso die Ambulatorien und deren (damalige) „Außenstellen“. Diese einheitliche Gliederung sollte ermöglichen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. So sollten die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung der ärztlichen Behandlung und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Der starke Abgang von Ärzten und der Widerstand der bleibenden zwang 1959 dazu, von einer weiteren Nachahmung der SU abzusehen. Das Regime mußte sich vielmehr bereitfinden, den straffen Zentralismus zugunsten größerer individueller Entscheidungsfreiheit, zugleich auch das Übermaß an Spezialisierung (Facharzt) preiszugeben und den einzeln arbeitenden Praktischen Arzt bestehen zu lassen. Ähnlich wie in der Tschechoslowakei wurde die freiberufliche ärztliche Praxis westlicher Prägung in ländlichen Gebieten zur Staatlichen Praxis umgeformt; in städtischen Siedlungsgebieten blieb das Programm der Zentralisierung in Ambulatorien zunächst unverändert. Das Ziel der regionalen Zuständigkeit jedes Arztes (Bereichsarztsystem) blieb unberührt; es ist für einen Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung auch bereits erreicht, ohne daß es einer förmlichen Aufhebung der freien Arztwahl bedurft hätte. Das jahrelang propagierte Prinzip, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in die Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem [S. 158]Zweck, eine rationelle und einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Eine ähnlich schematisierende Staffelung wurde im Betriebsgesundheitswesen angelegt. Die zentrale arbeitsmedizinische Steuerung liegt hier bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Eine Zusammenfassung der Einrichtungen nach Wirtschaftszweigen (der gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenpunkte wegen) ließ sich nicht durchsetzen. Statt dessen ist auch hier eine regionale Gliederung versucht worden, bei der die Betriebspoliklinik des größten Betriebes in jedem Kreis die Funktion einer Leitstelle haben soll. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Eine Koordinierung zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich-regionalen Zweig der Behandlungsorganisation soll nach dem „Perspektivplan“ dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ dem „Gesundheitszentrum“ des Kreises als Abteilung organisatorisch angegliedert wird. Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der Vorbeugung („Prophylaxe“) nach dem Prinzip des Dispensaire, dessen Arbeit entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlung und Überwachung gerichtet ist. So gilt die Prophylaxe besonders den Kindern, Jugendlichen und Frauen: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usw.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1960: 87 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein dichtes Netz von Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung (DRK). Daneben besteht Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters (Jugendarzt) mit Jugendzahnpflege, ärztliche Überwachung des Sports und Massenaufwand (der Betriebe) für Erholungsfürsorge der Jugend. — Im Betriebsgesundheitsschutz sollen außer durch Betriebsbegehungen und arbeitshygienische Überwachung vor allem durch Reihenuntersuchungen die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und in Dispensaires „betreut“, d. h. in Kontrolle gehalten werden. Dispensaires werden für Herz- und Kreislaufleiden, Zuckerkrankheit und viele andere Leiden in Großbetrieben und in einzelnen sehr großen Polikliniken eingerichtet. Den dritten Zweig des Gesundheitswesens bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung: unter der Leitung der Hygiene-Inspektion sind die Kontrollorgane mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Zahllose Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) sollte die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bewirken und die häufigen Überschneidungen und Reibungen überwinden. Das alles entspricht, mit geringen Abweichungen, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, [S. 159]die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame und beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wie in allen Zweigen des sowjet. Systems führen auch im G. wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch im G. keineswegs die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe die einzige Ursache des Notstandes seit 1958. Weitere Ursachen sind die Fehlleitung und der Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, ferner die rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik). Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und der Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders schädlich sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck), die mangelhafte Ernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Bedrohlich erscheinen dem Regime in jüngster Zeit, seit der gewaltsamen Kollektivierung der Landwirtschaft, die Mängel „des Gesundheitsschutzes der Landbevölkerung und der Hygiene auf dem Lande“, die „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen, aber sie entarten unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich trotz ständiger Bemühungen nicht unter 6 v. H. senken, keineswegs nur aus Krankheitsgründen; oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u. ä. hervorgerufen werden. Indessen läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides zwingt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden: die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung, die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Stehenden liegt bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal sehr hoch. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. dürften sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen annähern. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und des G.“, Juli 1959) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der [S. 160]Ärzte dürfen nicht darüber täuschen, daß das Ziel der völligen Verstaatlichung und straffen Steuerung des G. nicht aufgegeben, in den meisten Zweigen des G. einschl. des Apothekenwesens, sogar bereits erreicht ist. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjet. Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die in jüngerer Zeit nachdrücklich gefördert wurde, unterliegt straffer Planung und intensiver politischer Einwirkung. Sie ist besonders gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin in der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 157–160 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann…

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Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.) (1962)

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 1969 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1963 Die heute praktizierte PE. orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen, in der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d. h. allgemeiner technischer Kenntnisse (vor allem vom Aufbau und der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik) sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. eine Einführung in die „sozialistische“ Produktion, in die Wirtschaftspolitik der SBZ, die Organisation der Arbeit u. dgl. Nach dem neuen Schulgesetz ist die PE. „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt auf eine Umgestaltung des Gehaltes der Allgemeinbildung und auf eine noch vorberufliche Grundausbildung in Hinsicht auf die Arbeit in der Produktion. Die Funktion der PE. ist es, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch einen frühzeitigen Umgang der Jugend mit der Technik besser zu fundieren und die frühzeitige Verinnerlichung der Forderungen an die berufliche Arbeit in einem kommun. Staat zu bewirken. Gleichzeitig ist die PE. auch ein Mittel einer permanenten Auslese, zumal sie die Jugendlichen besonderen Belastungsproben unterwirft. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im „Werken“ vermittelten technischen Elementarbildung ein. Ab Klasse 7 folgen der Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion sowie die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und der Landwirtschaft“, ab Klasse 9 Technisches Zeichnen. Kern dieser PE. sind die Grundlehrgänge des Unterrichtstages für Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Sie werden nicht auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet. Gleichwohl verwischt die PE. an den 10klassigen Oberschulen die bisher von der Sowjetpädagogik streng gewahrte Grenze zwischen Allgemein- und Berufsbildung. Die in einer relativ großen Zahl von erweiterten Oberschulen erprobte Verbindung des Abiturs mit dem Facharbeiterbrief ist nicht zur Norm erhoben worden. Die erweiterten Oberschulen haben seit 1960 generell die Aufgabe, eine auf einen Beruf oder einen Komplex benachbarter Berufe ausgerichtete Grundausbildung durchzuführen. Sie bildet praktisch schon einen Teil einer Berufsausbildung, zumal sie bei einem späteren Lehrverhältnis, beispielsweise während des Praktischen Jahres, angerechnet werden kann. Literaturangaben Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 332 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postsparkasse

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 1969 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1963 Die heute praktizierte PE. orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen, in der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer…

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Berufsausbildung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt (Berufslenkung) und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ihr Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die vom Rat des Kreises bestätigt werden müssen (Lehrvertrag). Die Lehrzeit beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre und endet mit einer Lehrabschlußprüfung. Die Lehrpläne (Ausbildungspläne) müssen vom Ministerium für Volksbildung genehmigt sein. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die Gemeinschaftsarbeit der sozialistischen ➝Hilfe einführen. In den zahlreichen Lehrwerkstätten und Lehrkombinaten werden etwa die Hälfte der gewerblichen Lehrlinge ausgebildet. Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Ein 1958 errichtetes „Deutsches Institut für Berufsausbildung“ in Ost-Berlin soll „die weitere Entwicklung der Berufspädagogik … fördern“. - 1960 standen 113.000 Schulabgänger zur Aufnahme eines Lehrverhältnisses zur Verfügung, davon kamen 42 v. H. aus 8klassigen, 53 v. H. aus 10klassigen und v. H. aus 12klassigen Schulen Während in der Bundesrepublik von den gewerblichen Lehrlingen (Jahr: 1960) 65 v. H. auf das Handwerk, und nur 35 v. H. auf die Industrie entfallen, ist es in der SBZ umgekehrt: 70 v. H. werden in der Industrie, nur 30 v. H. im Handwerk ausgebildet. Nach neuesten Planungen ist vorgesehen, daß gewerbliche Lehrlinge im ersten Lehrjahr eine Grundausbildung für zwei artverwandte Berufe erhalten sollen; erst vom zweiten Lehrjahr ab folgt die Spezial- und Lehrberufsausbildung. Erwachsene werden in Lehrgängen (Qualifizierung) beruflich gefördert. (Arbeiter- und Bauernfakultäten, Hochschulen, Fernstudium, technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 65 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt (Berufslenkung) und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ihr Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die vom Rat des Kreises bestätigt werden müssen…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1962)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950 wurde die SBZ Mitglied. China, Korea, Vietnam und die Mongolische Volksrepublik sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Die vollständige wirtschaftliche Verflechtung der Sowjetblockländer ist eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Ziele der SU. über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. — Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen, das Sekretariat. Sitz des Sekretariats, des organisatorischen Zentrums des RGW ist Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Bisher fanden 13 Ratstagungen statt. Die wichtigste war die 12. Tagung (Dez. 1959), auf der mit Verspätung das Statut des RGW angenommen und die Einleitung einer neuen Phase der Zusammenarbeit beschlossen wurde: die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer sollen bis 1965 vollständig koordiniert und ihre Industrieproduktion bis zu diesem Zeitpunkt spezialisiert werden. Besonders weitgehend sind die Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus: In den 13 Hauptgruppen sollen für mehr als 1.000 Erzeugnisse einheitliche Typen festgelegt und die Produktionsländer bestimmt werden. Grundsätzlich soll dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind bis Ende 1960 davon nur verhältnismäßig wenige Produktionsabsprachen wirksam geworden. So sollen die SU und die SBZ gemeinsam an der Spezialisierung bei Walzwerksausrüstungen, Förderanlagen, Elektrolokomotiven, Schiffen, Transformatoren und Chemie- und Zementwerksausrüstungen arbeiten; zwischen der SU und Ungarn sollen entsprechende Vereinbarungen bei elektrischen Anlagen, Geräten und Ausrüstungen sowie bei Dieselmotoren bestehen, und Polen und die SBZ sollen sich über die Produktion von Bergwerksausrüstungen, Kraftwerken, Werkzeugmaschinen, Waggons und Transporteinrichtungen geeinigt haben. Die Verflechtung der Sowjetblockländer vollzieht sich offenbar nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch Planwirtschaftssysteme nationale Interessen berücksichtigt wissen möchten. Doch werden solche Widerstände unter dem Druck der in erster Linie daran interessierten SU im Laufe der Jahre vermutlich verschwinden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 347 Rätesystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei, und 1950…

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Kriminalität (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro 100.000 strafmündiger Personen werden 3.660 Straftaten in der Bundesrepublik gegenübergestellt. Dieses Verhältnis ändert sich allerdings schon sehr wesentlich, wenn man die Verkehrsdelikte ausklammert, die in der Bundesrepublik 1958 etwa 35 v. H., in der SBZ dagegen infolge des wesentlich geringeren Verkehrs nur etwa 6 v. H. aller Straftaten ausgemacht haben. Die K.-Statistik muß mit allen Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die Zahlen sollen nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Während die K. im Kapitalismus eine unvermeidliche Erscheinung sei, die man nicht hinweg denken könne, werde die K. mit der Vollendung des sozialistischen Aufbaus völlig überwunden, weil es „in der DDR keine unaufhebbaren Ursachen für das Verbrechen“ gebe (Neue Justiz 1960, S. 614). Nach den Propagandabehauptungen der SED hat sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR ständig gefestigt“ und in steigendem Maße „die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Zeit überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde „der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ (Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 — GBl. I, S. 533; Amnestie). Die Entwicklung der K. wird also als Gradmesser des Standes der sozialistischen Umwälzung betrachtet. Vorsorglich wird jedoch erklärt, daß das Tempo der Verdrängung der K. nicht nur von der inneren Entwicklung in der SBZ abhängig sei. Im Gegensatz zu anderen sozialistischen Ländern, vor allem der SU, sei die SBZ besonders stark den Einwirkungen des „Klassenfeindes“ und der „imperialistischen Propaganda“ ausgesetzt. Diese „unmittelbaren, ungelenkten und spontanen Einflüsse des Kapitalismus von außen (Angriffe und Bestrebungen konterrevolutionären Charakters!“ und die „in Wort, Schrift und Bild (Fernsehen) von Westdeutschland und West-Berlin ausgehende Atmosphäre, die die Keime des Verbrechens ausspeit“ (Neue Justiz 1958, S. 402) werden als eine der Hauptursachen der noch vorhandenen K. bezeichnet. Die zahlreichen Besucher, Umsiedler und Rückkehrer aus Westdeutschland brachten „individualistische und egoistische Auffassungen“ mit, „die erst durch die Erziehung im Kollektiv unseres zum Sozialismus schreitenden Volkes überwunden werden können“ (Neue Justiz 1960, S. 614). Diese Argumente werden schon dadurch entwertet, daß die SU, die doch diesen Einflüssen des „Klassenfeindes“ nicht ausgesetzt ist, noch heute vor denselben Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der K. steht wie die SBZ, was sich aus Ausführungen des Justizministers der RSFSR ergibt (Neue Justiz 1959, S. 297). per Kampf gegen die K. ist somit in der SBZ vor allem eine politische Aufgabe. Äußerlich eindrucksvolle Erfolge täuscht die SED nicht nur durch die K.-Statistik vor, sondern auch durch Maßnahmen der Strafpolitik. Durch die Übergabe zahlreicher Strafsachen von geringerer Bedeutung an die Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) war Anfang 1961 vorübergehend bei den Kreisgerichten ein Rückgang der Strafverfahren bis zu 50 v. H. zu verzeichnen. Diese sog. kleine K. erscheint nicht mehr in der K.-Statistik. Ohne daß die K. wesentlich zurückging, ist auf diese Weise schon 1960 der Eindruck einer weiteren Abnahme der K. um 12 v. H. gegenüber 1959 erweckt worden. Erhebliche Sorgen bereitet der SED die Jugend-K., über die keine Zahlen veröffentlicht werden. Sie ist im Verhältnis zur allgemeinen K. wesentlich höher als in der Bundesrepublik. Die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland wurde besonders für die hohe Jugend-K. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveran[S. 238]staltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse hätten besonders das Rowdytum zur Folge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 237–238 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krise

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. in der SBZ nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Demgegenüber steige die K. in der Bundesrepublik immer mehr an. 803 Straftaten pro…

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Strafverfahren (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. [S. 430]Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im §~74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Grunde“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den esitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile kann der Generalstaatsanwalt oder der Präsident des Obersten Gerichts mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Durch das Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetzbuch ist die Möglichkeit geschaffen worden, Verfahren wegen solcher Taten, die von nur geringer Gesellschaftsgefährlichkeit sind, an die Konfliktkommissionen (gesellschaftliche Gerichte) abzugeben. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 429–430 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. ist durch die sowjetzonale StPO vom 1. 10. 1952 (GBl. S. 996) neu geregelt worden. Neue Begriffe und Institutionen wurden eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf…

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Propaganda (1962)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ost-Berlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satelliten einschließlich der SBZ) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte öffentliche Leben derart uneingeschränkt, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der Bundesrepublik die kritische Einstellung der denkenden Bürger die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Regime eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Regime gegängelte Presse, den Rundfunk, den film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt (auch Agitprop-Gruppen), vor allem aber die Bürger zu persönlicher Mitwirkung in den Aufklärungslokalen und in den von der Partei diktierten Briefaktionen beansprucht. Obschon diese Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Opfern der P. nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; er wird nur teilweise durch die Offensichtlichkeit von Schwindelparolen neutralisiert; dagegen hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungskrieges, im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs, im Mai 1960 von der ideologischen Vorbereitung der Gipfelkonferenz zu ihrer Sprengung durch Chruschtschow) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Die Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die Bundesrepublik sind nur insoweit ernst zu nehmen, als sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeitet; sie können aber mit Aussicht [S. 344]auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Presse) Literaturangaben Kalninsk, Bruno: Der Sowjetische Propagandastaat — das System und die Mittel der Massenbeeinflussung in der Sowjetunion. Stockholm 1956, Tiden. 278 S. Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 343–344 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Protest

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der…

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Nationalkomitee Freies Deutschland (1962)

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem [S. 307]zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Man warb „für ein starkes und freies Deutschland“ - sogar unter Schwarz-Weiß-Rot. Diese geschickt formulierten Losungen vermochten nur einen Teil der Kriegsgefangenen und der propagandistisch bearbeiteten Mannschaften und Offiziere über die kommunistischen und weltrevolutionären Ziele des NK. zu täuschen. Das NK., das erst unter dem Eindruck der Katastrophe von Stalingrad gebildet werden konnte, wurde von der Regierung der SU raktisch als ein Instrument sowjet. Kriegführung gegen das Deutsche Reich mißbraucht und nach der deutschen Niederlage, 2. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu kommun. Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ. verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegr. Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz ➝Müller, Generalmajor a. D. Dr. Otto Korfes, Generalmajor Walter Freytag, Generalmajor Hans Wulz). Nach langem Schweigen über das NK. wurde der 14. Jahrestag seiner Gründung (1957) betont gefeiert. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes deutscher Offiziere für die „national“ und „friedlich“ getarnte Sowjet-Propaganda bei den deutschen Mittelschichten ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 306–307 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkommunismus

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht u. a.) mit kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem [S. 307]zum…

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Altersversorgung (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 21 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt,…

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Sekretariat des ZK der SED (1962)

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli 1958 wurden zu Mitgl. des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Neumann (verantwortlich f. Organisations- und Kaderfragen), Norden (Agitation und Propaganda), Honecker (Sicherheitsfragen), Mückenberger (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Hochschulen und Volksbildung), Grüneberg (Staatsapparat), Verner. Verner wurde am 1. März 1959 zum 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin ernannt. 1959 schied Mückenberger aus dem S. aus, Sekretär für Landwirtschaft wurde Grüneberg, seit 4. 7. 1961 gehört außerdem Erich ➝Apel dem S. als Sekretär für Wirtschaft an. Nach dem Modell des S. der KPdSU hat Ulbricht als 1. Sekretär die Befugnisse des S. weit über die statutenmäßig festgelegten Aufgaben erweitert. Den Mitgl. des S. unterstehen die einzelnen Fachabt. des ZK. über sie sowie über die Büros der SED-Bezirks- und Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisation der SED. Es gibt keinen staatlichen kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S. beaufsichtigt und angeleitet wird. Im Gegensatz zur KPdSU ist jedoch die oberste Entscheidungsinstanz der SBZ das Politbüro, dem sämtliche Mitgl. des S. als Mitgl. oder Kandidaten angehören. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder nicht parteigemäßen Verhaltens ausgeschlossen: Dahlem, Oelßner, Vieweg, Schirdewan, Ziller, Wandel. (Säuberungen) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 391 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sektierer

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli…

DDR A-Z 1962

Kündigungsrecht (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach §~31 des Arbeitsgesetzbuches soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung [S. 245]durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation (BGL). Diese Schutzbestimmung ist jedoch vor allem bei Kündigungen aus politischen Gründen bedeutungslos, da die betrieblichen Gewerkschaftsorganisatio[S. 246]nen sich in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 241–246 Kultur-Volkshochschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunstkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach §~31 des Arbeitsgesetzbuches soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung [S. 245]durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge…

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Enteignung (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen (Aufbaugesetz). Diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art.~24 grundsätzlich entschädigungslose E. und Überführung in das Eigentum des Volkes zur Folge. Private wirtschaftliche Unternehmen, „die für die Vergesellschaftung geeignet sind“, können enteignet werden. Alle Bodenschätze, Naturkräfte, Bergwerke sowie die Betriebe der Eisen- und Stahlerzeugung und der Energiewirtschaft sind gemäß Art. 27 und 25 der Verfassung verstaatlicht worden. Schon vor dem Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmungen war das private Eigentum mehreren E.-Aktionen ausgesetzt. Durch die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform wurden die landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 ha enteignet. Die nach Befehl Nr. 124 der SMAD angeordnete E. von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ (Sequesterbefehl) wurde als Vorwand benutzt, die wichtigsten Industriebetriebe mit etwa 40 v. H. der Gesamtproduktion in Volkseigentum zu überführen. Der SMAD-Befehl 201 vom August 1945 leitete die nächste E.-Welle ein, in der das Vermögen angeblicher Naziaktivisten und Kriegsverbrecher durch Strafurteile eingezogen wurde. Die Vermögenseinziehung ist dann regelmäßig auch in anderen politischen Strafverfahren nach Artikel~6 der Verfassung und der Kontrollratsdirektive 38 und in zahlreichen Wirtschaftsstrafsachen verhängt worden. In der letzten Zeit hat dies nachgelassen, obwohl auch einige der neuen Staatsverbrechen des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 die Vermögenseinziehung als Strafe vorsehen. Die kalte E. des Privateigentums wird schließlich durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbrecht) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) betrieben. Bis zu dem im Juni 1953 verkündeten neuen Kurs und wieder seit August 1958 wird das Flüchtlingsvermögen praktisch enteignet. [S. 111]Die enteigneten Vermögenswerte sind grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden. Das bedeutet eine entschädigungslose E. der privaten Gläubiger des Enteigneten, deren Rechte an enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen und deren Ansprüche gegen das eingezogene Vermögen nicht anerkannt werden. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 4. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Aus Anlaß eines Rechtsstreites eines in der SBZ enteigneten und in das Volkseigentum übergeführten Zweigbetriebes und des westdeutschen Hauptbetriebes hat das Oberste Gericht entschieden, daß die E. für ganz Deutschland wirksam sei. Demgemäß sei auch das dem westdeutschen Betrieb gehörende Warenzeichen auf den „volkseigenen“ Betrieb übergegangen („Neue Justiz“ 1954, S. 58). Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 110–111 Engels, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entnazifizierung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach Art. 23 der Verfassung dürfen E. nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in einigen E.-Gesetzen ist eine Entschädigung vorgesehen (Aufbaugesetz). Diese Ansprüche stehen jedoch oft nur auf dem Papier. Der Mißbrauch des Eigentums hat nach Art.~24 grundsätzlich entschädigungslose E. und…

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Gartenbau (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1960) Haus- und Kleingärten 128.975 ha, Obstanlagen 71.595 ha, Weingärten 256 ha und Baumschulen 3.088 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1956 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe; mit 29.345 ha (55,6 v. H. ) Wirtschaften von Einzelbauern; mit 12.256 ha (23,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG; mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärkten sich immer mehr, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu „Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften“ zusammenzuschließen (GPG) und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG überzuführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 93 GPG mit insgesamt 1.534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rund 1.087 ha, darunter rd. 23 ha unter Glas. Die Zwangskollektivierung bedeutete auch das Ende der privaten Erwerbsgartenbaubetriebe. Ende 1960 hatte sich die Anzahl der GPG auf 278 vergrößert, mit 9.496 ha landw. Nutzfl., davon rd. 125 ha unter Glas. Nach dem LPG-Gesetz vom 3. 6. 1958 werden GPG ebenso wie LPG behandelt. Der Grad der Vergesellschaftung entspricht dem Typ ill der LPG. Die wesentlichsten Unterschiede zu den LPG Typ III sind: Bei Eintritt in die GPG wird kein festgelegter Inventarbeitrag erhoben; das gesamte Inventar wird eingebracht; es erfolgt keine Verteilung von Naturalien; jede Haushaltung kann bis zu 300 qm Gartenland und Kleinviehhaltung besitzen; bis zu 20 v. H. der Einkünfte der GPG werden auf Grund des eingebrachten Bodens und der Produktionsmittel verteilt. Auf der „Ersten Internationalen Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder“ (IGA) tauschten vom 29. 4. bis 15. 10. 1961 auf einem 55 ha großen Gelände in Erfurt die Gärtner des Ostblocks Erfahrungen aus und demonstrierten zum Westen hin die „Überlegenheit des sozialistischen Gartenbaus“. Die IGA soll in einem gewissen Turnus zur ständigen Einrichtung werden und zweifellos der Bundesgartenschau in Stuttgart Konkurrenz machen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 146 Garantie- und Kreditbank (GARKREBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gaststätten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in der SBZ umfassen (1960) Haus- und Kleingärten 128.975 ha, Obstanlagen 71.595 ha, Weingärten 256 ha und Baumschulen 3.088 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen…

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Rechtswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 353]Das Recht gehört nach der Lehre des Marxismus-Leninismus zum sog. Überbau. Es habe Klassencharakter, sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). „Das sozialistische Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt. Die Grundlage des sozialistischen Rechts ist die Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. … Der Hauptzweck des sozialistischen Rechts ist die Sicherung der Arbeiter- und Bauern-Macht und der sozialistischen Errungenschaften“ (Ulbricht, „über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaues“, Dietz-Verlag, Berlin 1959, S. 147). Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak) die Hauptaufgabe der Justiz. Die politische Aufgabe der Rechtsprechung kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden … Die Gerichte erziehen alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Satz 2 GVG). Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach sozialistischer Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach einer echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S. 581). Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dezember 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der SBZ angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen entscheidend in sozialistischem Sinne geändert. Mit großem Nachdruck wird von den maßgebenden Justizfunktionären auf den „demokratischen“ Charakter der neuen Gerichtsverfassung hingewiesen, der insbesondere dadurch zum Ausdruck komme, daß an der Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen in größtem Umfange die Bevölkerung beteiligt sei (Schöffen). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform war die neue Strafprozeßordnung [S. 354](Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar dem Ministerrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft eingebüßt und beschränkt sich auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik. Letztere vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. Nur noch 3 v. H. aller Richter und 2 Staatsanwälte können als ordnungsgemäß ausgebildete Volljuristen bezeichnet werden. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei dem Generalstaatsanwalt sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Richtern und Staatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED und der von ihr gesteuerten Justizverwaltung möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Staat, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. Der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der Richter ist in besonderem Maße seit Einführung des Instrukteurwesens faktisch beseitigt. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung in Angriff genommen. Damit soll einem Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant vorgebeugt werden. Ein „neuer Arbeitsstil“ soll vor allem durch den Verteidiger im sozialistischen Strafprozeß entwickelt werden. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt. I bearbeitet und von, den I. Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Das OG wird in erster Instanz in Wirtschaftsstrafsachen nicht tätig. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, [S. 355]Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG erst einmal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehört. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. Auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet gelangten bis 1955 vor allem vier Gesetze zur Anwendung: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des Innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des „Volkseigentums“ wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ fand mit den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Wirtschaftsstrafprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland auf hielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber durch ein neues, sozialistisches Strafgesetzbuch ersetzt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das alte „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdig[S. 356]keit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjet. Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik ist der Beschluß des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach dem die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Dem Beschluß kommt gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen erteilt. Das Strafrechtsergänzungsgesetz führt neben dem aus dem sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen ➝Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 — in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. Auf zivil rechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten (Eherecht) sind seit 1948 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz v. 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. IV. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen [S. 357]VEB bedarf einer besonderen Genehmigung. Alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen zunächst dem übergeordneten Organ des VEB vorgelegt werden. Ihr besonderes Augenmerk haben die Gerichte darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Widersprüche in der Gesellschaft und zur gesellschaftlichen Entwicklung aufgedeckt werden, und daß in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Aus den Erfahrungen in dieser Tätigkeit konnte dann der weitere Schritt zu gesellschaftlichen Gerichten vollzogen werden, der mit der Übertragung neuer Befugnisse auf die Konfliktkommissionen getan worden ist. Die Zusammenarbeit auf rechtlichem Gebiet mit den anderen Ostblockstaaten ist durch einzelne Rechtshilfeabkommen geregelt. Neben der Rechtsprechung haben die Gerichte der SBZ noch eine andere, besonders wichtige Aufgabe: die massenpolitische Arbeit der Justiz. „In Justizaussprachen und Berichterstattungen muß der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in: „Staat und Recht“, 1957, S. 662). „In der Tätigkeit der Gerichte der Arbeiter-und-Bauern-Macht bilden die Rechtsprechung und die politische Arbeit unter den Werktätigen eine feste Einheit. Die Richter sind verpflichtet, durch regelmäßige Aufklärung über den sozialistischen Staat und sein Recht, insbesondere durch Erläuterung der Gesetze und durch Auswertung geeigneter Verfahren, die Bevölkerung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetze und zur aktiven Mitwirkung bei ihrer Durchsetzung zu erziehen“ (§ 4 GVG i. d. F. v. 1. 10. 1959). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande” („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff). Literaturangaben Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 178 S. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Maurach, Reinhart: Das Rechtssystem der UdSSR. Allg. Rechtslehre, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht. (Forschungsb. und Unters. zur Zeitgesch. Nr. 18) Göttingen 1953, Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung. 54 S., 4 Skizzen. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 353–357 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Recknagel, Helmut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 353]Das Recht gehört nach der Lehre des Marxismus-Leninismus zum sog. Überbau. Es habe Klassencharakter, sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). „Das sozialistische Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der…

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Jugend (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J., die nicht durch Bildungserlebnisse und Welterfahrungen vorgeformt ist, für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze bei den etwa heute 30jährigen — Jahrgang 1930/31 — zu ziehen, da alle jüngeren Menschen erst nach 1945 ins eigentliche — berufliche! — Leben eingetreten sind und der Einfluß der Schule in den vorangegangenen wesentlichen Entwicklungsjahren infolge des „totalen Krieges“ ohnehin nicht sehr tiefgreifend sein konnte. Vielfach wird die Grenze aber auch bei den jeweils 25jährigen gezogen. Diese Altersstufe war bis Anfang 1961 die reguläre Grenze für Mitgliedschaft in der FDJ, mit Ausnahme der höheren Funktionäre, die großenteils älter waren; die unter 25jährigen werden auch im Bundes-Notaufnahmeverfahren (Flüchtlinge) bevorzugt behandelt. Das SBZ-Regime selbst zieht neuerdings die Grenze zwischen J. und Erwachsenen bei 23 Jahren. Doch spricht viel dafür, daß die Probleme der J. nicht als Altersstufenfragen, sondern vielmehr als Generationsfragen im ersterwähnten Sinn zu verstehen sind, daß mithin der Geburtenjahrgang wichtiger als das Lebensalter ist. Von den drei wesentlichsten Einfluß- und Bildungsquellen, die zur Profilierung der jungen Generation beitragen: Elternhaus, Schule und Jugendorganisation sind die beiden letzteren völlig in der Hand der politischen Führung, die Schule allerdings weit mehr durch die Gestaltung der Lehrpläne und die Aktivität der bolschewistischen Jugendorganisation (Junge Pioniere) als durch die zu einem erheblichen Teil dem Regime immer noch reserviert gegenüberstehende Lehrerschaft. Es kann als typisch gelten, daß Schüler und Lehrer in den „gesellschaftswissenschaftlichen“ Unterrichtsfächern einander bewußt „parteiliche“ Überzeugtheit vorheucheln. Die Jugendlichen lernen mithin schon in der Schulzeit, taktisch erwünscht statt spontan und ehrlich zu reagieren, sich anzupassen und aus Opportunitätsgründen Ansichten zu vertreten, die nicht die ihren sind. Das hat mit echter Bewußtseinsbildung nur bedingt etwas zu tun. Doch ist zu berücksichtigen, daß — vor allem seit 1957/58 — die Lehrpläne wesentlich zugunsten der politisch neutralen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächer und der Produktionspraxis umgestellt worden sind, die 70 bis 80 v. H. der Unterrichtsmaterien ausmachen (Polytechnische Erziehung). Mit mancherlei Methoden sucht man auf die J. schon im Vorschul- und Schulalter einzuwirken, so sollen die Kinder möglichst schon vor der Schulzeit in politisch beeinflußten Kindergärten, sodann — neben der Schule einher — in Horten und durch die Organisationen der FDJ, die auch die Feriengestaltung übernimmt und kollektiviert (Ferienaktion), dem Elternhaus entfremdet werden (Familienpolitik); doch ist diese generelle Erfassung nur bedingt erfolgreich. Zwar hat die FDJ an 90 v. H. der unter 14jährigen erfaßt, aber dies nur dadurch, daß Sport, Spiel und Basteleien und nicht politische Indoktrination im Vordergrund stehen. Der gesetzlich fundierte Versuch, die J. den Elternhäusern durch die Errichtung stärkstens unter FDJ-Einfluß stehender internathafter Ganztagsschulen völlig zu entziehen, wurde angesichts der negativen Reaktion von Eltern — vor allem Arbeitereltern — und zum Teil Kindern sowie aus technischen Gründen einstweilen zurückgestellt. [S. 200]Die über 14jährigen bereiten dem Regime erhebliche Sorgen. Zwar umfaßt die FDJ (1959) mit 1,74 Mill. Mitgliedern rd. 60 v. H. der 14- bis 25jährigen. Doch ist zu bedenken, daß darunter allein rd. 300.000 Zwangsorganisierte waren, nämlich Schüler der „Erweiterten Oberschulen“. Fach- und Hochschüler einschließlich der Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, für deren Fortkommen bis Frühjahr 1961 FDJ Mitgliedschaft nahezu obligatorisch war. Die übrige J., insbesondere die Arbeiter- und Bauernjugend, ist dagegen, wie sich erwies, nach abgeschlossener Lehre nur zu 25 bis 30 v. H. organisiert. Meist war die FDJ-Mitgliedschaft zudem rein nominell. Es besteht kein Zweifel, daß die FDJ ihre Aufgabe, die Politisierung der jungen Generation im Sinn der bolschewistischen Führung zu erzielen, nicht erfüllt hat. Der erwähnte Politbürobeschluß vom Februar 1961 gibt das zu. Weit effektiver ist hingegen eine Reihe andersartiger Maßnahmen. Hierzu gehört einmal die atheistische Agitation, die die J. der Kirche (Kirchenpolitik, Religionsunterricht) und den christlichen Traditionsgütern fast völlig entfremdet hat. In den letzten Jahren nahmen 80 bis 90 v. H. der 14jährigen an der staatlichen Jugendweihe teil - womit sich nach Auffassung des Rats der EKD eine Konfirmation nicht verträgt. Noch eklatanter ist der Rückgang der Taufen, obwohl hier der Druck des Regimes geringer ist. Das läßt den Schluß zu, daß das Gros der Eltern der in den letzten Jahren geborenen Säuglinge - meist im Alter zwischen 18 und 30 Jahren - kein Verhältnis mehr zur evangelischen Kirche und ihrem Ritual hat. Der Einfluß, den gerade die evangelische Kirche durch die Junge Gemeinde noch 1955 vor allem auf die Nachwuchs-Elite-Oberschüler, Studenten - im Sinn abendländischer Gesittung und Problemoffenheit ausübte, ist seither fast völlig verschwunden. Die junge Generation ist zwar in ihrer weit überwiegenden Mehrheit keineswegs als probolschewistisch anzusehen. Sie ist aber den westlichen Traditionen entfremdet. Starke Wirkung geht von der Förderung aus, die die J. durch den Staat erfährt: von den Jahrgängen um die 20 herum studieren über 20 v. H. beiden Geschlechts an Hochschulen und Fachschulen; an 90 v. H. davon sind Stipendiaten; die Lehrwerkstätten der VE-Betriebe sind großenteils vorbildlich, die jungen Leute können sogleich nach Lehrabschluß Maximal-Löhne erhalten; Betriebe, Organisationen und Gemeinden erstellen ein dichtes Netz von Klubhäusern und sonstigen Begegnungsstätten. Das Gros dieser Jugend hat keinen Vergleich zu anderen Lebensstilen; die Orientierung am Kollektiv, die Vorstellung, daß der Staat die Aufgabe hat, dem einzelnen Fürsorge und soziale Sicherheit zu gewährleisten, und das Sich-Vorfinden in einem dirigistischen System ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Entfremdung gegenüber der gleichaltrigen J. in der Bundesrepublik und dem westlichen Lebensstil reicht tief. Wenn nicht starke, vor allem elterliche Einflüsse oder Westkontakte etwa familiärer Art entgegenwirken, ist diese J. dem System in sehr erheblichem Maß adaptiert und funktionell auf dieses zugeschnitten, ohne daß sie damit als bolschewisiert anzusehen wäre. Die jungen Leute der SBZ sind ängstlich darauf bedacht, sich in ihrer Freizeit nicht von Staat, Partei und Organisationen hineinreden zu lassen. Vor allem der Mangel an Möglichkeiten, in den Westen zu reisen, trägt zu Protesthaltung bei. Die unter 25jährigen, die knapp 36 v. H. der SBZ-Bevölkerung ausmachen, machten fast 50 v. H. der Flüchtlinge aus. Zugleich stellten sie aber das Gros der ent[S. 201]täuschten Rückwanderer: 20 v. H. und mehr der einzeln flüchtenden Jugendlichen gehen nach meist nicht langer Zeit in die SBZ zurück, da sie sich auf Grund ihrer Vorstellungen von Staat und Gesellschaft in der freiheitlichen Atmosphäre des Westens nicht zurechtfinden und sich „herzlos“ behandelt fühlen u. ä. (Erziehungswesen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 199–201 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 199]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J., die nicht durch Bildungserlebnisse und Welterfahrungen vorgeformt ist, für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze…