DDR von A-Z, Band 1963

Bauaufsicht, Staatliche (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Zentrale, dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Verwaltungsstelle. Die Bauämter bei den Räten der Bezirke und Kreise sind ausführende Organe der StB. Aufgabe der StB. ist die Prüfung von Bauaufträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen. Die StB. genehmigt nur solche Bauvorhaben, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne liegen. (Bauwirtschaft)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 59


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.