
DDR von A-Z, Band 1963
Bauaufsicht, Staatliche (1963)
Siehe auch:
Zentrale, dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Verwaltungsstelle. Die Bauämter bei den Räten der Bezirke und Kreise sind ausführende Organe der StB. Aufgabe der StB. ist die Prüfung von Bauaufträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen. Die StB. genehmigt nur solche Bauvorhaben, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne liegen. (Bauwirtschaft)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 59