DDR von A-Z, Band 1963

Denkmalschutz (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Eine VO vom 23. 6. 1952 „zur Erhaltung und Pflege der nationalen Kunstdenkmale (Denkmalschutz)“ bestimmte den Gegenstand und die Träger des D. Die Institute (früher Landesämter) für Denkmalpflege unterstehen dem Ministerium für Kultur; sie nehmen ihre Aufgaben (Feststellung, Registrierung, Sicherung und Erhaltung von Werken der Kunst, die „Zeugnis für die schöpferische Kraft der Volksmassen ablegen“) „den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechend unter anderen Voraussetzungen“ als in der BRD wahr. Der Staatshaushalt wendet im Jahresdurchschnitt angeblich 15 bis 20 Mill. DM Ost für den Wiederaufbau und die Erhaltung von Kunstdenkmälern auf (darunter bis 1961 allein 15 Mill. DM Ost für den Dresdner Zwinger und die Semper-Galerie). Auch die Wiederherstellung von städtebaulich bedeutsamen Kirchenbauten wurde gefördert (z. B. der Dome von Magdeburg, Halberstadt und Stendal und der Dresdner Hofkirche); andererseits wurden zahlreiche wertvolle und wiederherstellbare Bauwerke (so u. a. das Berliner Schloß) beseitigt oder dem Verfall preisgegeben. (Wartburg)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 99


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.