
Deutsche Bauernbank (DBB) (1963)
Siehe auch:
Die DBB wurde durch Gesetz vom 22. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 175) als Spitzeninstitut der damals bestehenden Landesgenossenschaftsbanken gegründet. Sie versorgte die Einzelbauern über die Landesgenossenschaftsbanken und die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften (ländliche Genossenschaften) mit Krediten, soweit diese dazu nicht in der Lage waren.
Mit Beginn der Kollektivierung wurden die Landesgenossenschaftsbanken liquidiert. Sie arbeiteten als Landesstellen — später Bezirksstellen — der DBB weiter (VO v. 14. 2. 1952). Mit dem Aufbau von Kreisstellen der DBB wurde deren Ausbau abgeschlossen. Die DBB war von Anfang an die Bank der LPG. Die Zentralisierung wurde 1958/59 abgeschlossen. Der DBB wurde auch die Finanzierung der gesamten „volkseigenen“ Land- und Forstwirtschaft übertragen, was bisher Aufgabe der Deutschen ➝Notenbank (kurzfristige Kredite) bzw. der Deutschen ➝Investitionsbank (langfristige Kredite) war. Der DBB mit Sitz in Ost-Berlin obliegt heute die finanzwirtschaftliche Lenkung und die Kontrolle des Wirtschaftsbereiches Landwirtschaft (mit Ausnahme der VEAB). Sie ist an die staatlichen Wirtschaftspläne und den Staatshaushaltsplan gebunden sowie von der Politik der Deutschen Notenbank abhängig, die ihr Refinanzierungsinstitut ist.
Die DBB ist Anstalt des öffentlichen Rechts, Aufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen. Ihr Präsident (Rolf Wetzel) wird von der Regierung berufen. Gem. Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1957 (Ges. Bl. I Nr. 1/1963) wurde die DBB „zur Landwirtschaftsbank umgebildet“.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 104
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