
Grenzpolizeihelfer (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969
Freiwillige Helfer der Deutschen ➝Grenzpolizei mit Hilfspolizeivollmacht. Ohne daß eine Namensänderung bekannt ist, stehen die G. nach dem 15. 9. 1961 den örtlichen Einheiten des Kommandos Grenze der Nationalen Volksarmee zur Verfügung. Sie haben Ausbildung an Infanteriewaffen und mindestens 12 Stunden Dienst im Monat. Hauptaufgabe: Beobachtung und Ermittlung von sog. „Schwerpunkten“, d. h. Spitzeltätigkeit. Zugleich stehen sie dem Kommando Grenze für Einsätze zur Verfügung. Der Ministerrat erließ am 5. 6. 1958 eine „VO über die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Grenzpolizei“.
Literaturangaben
- Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S.
- Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 182
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