DDR von A-Z, Band 1963

Handwerkskammern (1963)

 

 

Siehe auch:


 

1950 wurden Landes-H., nach der Gebietsneugliederung durch Ministerratsbeschluß vom 28. 8. 1953 Bezirks-H. errichtet. Diesen H. und ihren Kreisgeschäftsstellen müssen alle Handwerksbetriebe, die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die Kleinindustrie mit weniger als 10 Beschäftigten und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die H. unterstehen den Räten der Bezirke. Ein Zusammenschluß der Bezirks-H. in einer Spitzenorganisation wurde nicht zugelassen. [S. 194]Von linientreuen Funktionären geleitet, beschränken sich ihre Aufgaben im wesentlichen auf die Gestaltung der Gesellen- und Meisterprüfungen und die „ideologische Aufklärung“ der noch selbständigen Handwerker. Sie sollen diese zum Eintritt in eine bestehende oder zur Bildung einer neuen PGH veranlassen. Die H. können also nicht mehr als Interessenvertretung des Handwerks angesehen werden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 193–194


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.