Hygiene-Inspektion (1963)
Siehe auch:
Wie in der SU als Abt. beim Gesundheitsministerium und als Referat bei den Bezirksräten die zentrale Leitstelle für die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und [S. 205]die Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene. Nachgeordnet 22 „Bezirks-Hygiene-Institute“ (früher „Zentralstellen für Hygiene“), denen jetzt auch die Arbeitssanitätsinspektion eingegliedert ist. In den Kreisen sind die Kreisärzte weisungsgebundene Leiter der „HI. des Kreises“. Unterste örtliche Organe sind die „Hygiene-Kontrollpunkte“, besetzt bisher mit „Hygiene-Aufsehern“, künftig „Hygiene-Inspektoren“, die zum Mittleren Medizinischen Personal zählen. Die HI. hat in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht. Für den Bereich des Verkehrsministeriums hat dessen Medizinischer Dienst („MDV“) auch die Funktion einer HI. für Eisenbahn, Luftverkehr und Schiffahrt (unter Einschluß des Hafenärztlichen Dienstes). (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 204–205