
Kurorte (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Kur- und Erholungsmöglichkeiten sind durch Kuren der Sozialversicherung und Feriendienst des FDGB stark beansprucht, der Zugang deshalb gesteuert. Unterschieden werden K. (Badeorte, Klima-K. und K. für natürliche Heilweisen), Sanatorien und Erholungsorte. K. und Sanatorien sind nur „auf Grund ärztlicher Indikationsstellung“ gemäß [S. 274]Richtlinien, die vom Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen und FDGB gemeinsam erlassen werden, zugänglich, für „Urlaubsreisende“ dagegen gewöhnlich gesperrt. Als K. gelten aber auch die Seebäder der Ostseeküste und die klimatischen (Luft-)K. Weitere Orte können einbezogen werden. Über die Plätze verfügen allein die „Feriendienst- und Kurkommissionen“ des FDGB. Sie sind bestrebt, Kuren und Erholungsreisen über das ganze Jahr zu verteilen. Nur die vom FDGB nicht benötigten Plätze werden „freigegeben“. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 273–274
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