DDR von A-Z, Band 1963

Kurorte (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Kur- und Erholungsmöglichkeiten sind durch Kuren der Sozialversicherung und Feriendienst des FDGB stark beansprucht, der Zugang deshalb gesteuert. Unterschieden werden K. (Badeorte, Klima-K. und K. für natürliche Heilweisen), Sanatorien und Erholungsorte. K. und Sanatorien sind nur „auf Grund ärztlicher Indikationsstellung“ gemäß [S. 274]Richtlinien, die vom Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen und FDGB gemeinsam erlassen werden, zugänglich, für „Urlaubsreisende“ dagegen gewöhnlich gesperrt. Als K. gelten aber auch die Seebäder der Ostseeküste und die klimatischen (Luft-)K. Weitere Orte können einbezogen werden. Über die Plätze verfügen allein die „Feriendienst- und Kurkommissionen“ des FDGB. Sie sind bestrebt, Kuren und Erholungsreisen über das ganze Jahr zu verteilen. Nur die vom FDGB nicht benötigten Plätze werden „freigegeben“. (Gesundheitswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 273–274


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.