Lehrlingsausbildung (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979
Die Ausbildung gewerblicher Lehrlinge erfolgt in der Regel in betrieblichen Lehrwerkstätten. Zunehmend werden für ganze Industriezweige zentrale Lehrwerkstätten z. T. in Form Volkseigener Betriebe, eingerichtet. Die Lehrlinge erhalten hier beruflich-theoretischen, praktischen und „gesellschaftlichen“, d. h. politischen Unterricht im Sinne der SED. Die Lehrausbilder müssen ständig an Lehrgängen zur „ideologischen Qualifizierung“ teilnehmen. Im ersten Lehrjahr entfallen auf die beruflich-praktische Ausbildung 3 Tage, im 2. Lehrjahr 4 und im 3. Lehrjahr 5 Tage. Die weiterentwickelte Form der Lehrlingsausbildung geschieht in Lehrkombinaten, Lehrausbildungsstätten, die Lehrwerkstatt, Berufsschule und Internat umfassen und seit 1957 in Großbetrieben eingerichtet wurden. An der Spitze eines Lehrkombinats steht der Kombinatsdirektor. Ihm unterstehen: Ausbildungsleiter mit Lehrausbildern, Schulleiter mit Lehrern, Heimleiter mit Heimerziehern. Breiten Raum in Schule und Heim nimmt politischer Unterricht ein. Durch die Lehrkombinate werden die Jugendlichen vollständig dem Einfluß des Elternhauses entzogen und der Kollektiverziehung unterworfen. Für die Berufsausbildung gewerblicher Lehrlinge muß ein vom Ministerium für Berufsausbildung vorgeschriebener Lehrvertrag abgeschlossen und der zuständigen Kreisbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden (Berufslenkung, Arbeitskräfte). Die Lehrverträge haben für die Ausbildung in „volkseigenen“ und Privatbetrieben etwa den gleichen Wortlaut.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 285
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