
Örtliche Industrie (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969
Bezeichnung für „volkseigene“ Industriebetriebe, deren Rechtsträger seit 1958 die Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden sind. Die zur ÖI. zählenden Betriebe verwenden folgende Bezeichnungen vor der eigentlichen Firmierung: VEB (B) = durch den Rat des Bezirks angeleitet, VEB (K) = durch den Rat des Kreises angeleitet, VEB (G) = durch den Rat einer Stadt oder Gemeinde angeleitet. Die zentral von den neuen VVB geleiteten Betriebe firmieren „VEB(Z)“. Zur ÖI. gehören in erster Linie die Möbelindustrie, Lederwaren-, Musikinstrumenten-, Kultur- und Spielwarenindustrie, Rauchwaren-, Hut- und Filzindustrie sowie die Haushaltschemie. Etwa 86 v. H. der „volkseigenen“ Industriebetriebe gehörten 1961 zur ÖI., in der etwa 35 v. H. der in der Industrie Tätigen beschäftigt sind. Der Anteil der Öl. an der „volkseigenen“ Industrieproduktion beträgt jedoch nur rund ein Drittel. Von der Konsumgüterindustrie entfällt die Hälfte auf die ÖI. Im Jahre 1963 sind organisatorische Änderungen in der ÖI. zu erwarten. Der größte Teil der zu ihr gehörenden Betriebe soll den Bezirkswirtschaftsräten — die dem Volkswirtschaftsrat direkt unterstellt werden — angeschlossen werden. (Industrieverwaltung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 347
Orientierungsziffern | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) |