DDR von A-Z, Band 1963

Persönlichkeitsrechte, Sozialistische (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979


 

Die Grundrechte, die auch in der Verfassung enthalten sind, haben sich nach der kommun. Lehre in SP. verwandelt. Nach Aufhebung des Widerspruchs zwischen Individuum und Gesellschaft, zwischen Bürger und Staat und der Herstellung der Gemeinsamkeit der Interessen seien dem Menschen die SP. verliehen, damit er ein Mensch mit sozialistischem ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus), d. h. ein Mensch werde, der immer das für richtig hält, was die Führung der kommun. Partei bestimmt. „Dadurch würde der neue sozialistische Mensch den engen und beschränkten bürgerlichen Rechtshorizont überschreiten und zum sozialistischen Gestalter der neuen Verhältnisse werden“ (aus der Entschließung des V. Parteitages der SED, Juli 1958).

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S.
  • Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 360


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.