DDR von A-Z, Band 1963

Präsident der Republik (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966


 

Bis 12. 9. 1960 „Staatsoberhaupt“ der „DDR“, im wesentlichen mit repräsentativen Befugnissen ausgestattet (verfassungsrechtliche Stellung schwächer als die des Bundespräsidenten, Art. 101–108 der Verfassung). Der PdR. wurde von der Volkskammer mit einfacher Mehrheit auf vier Jahre „gewählt“ (Mindestalter: 35 Jahre). PdR. war seit Errichtung der „DDR“ (Okt. 1949) bis zu seinem Tode am 7. 9. 1960 Wilhelm Pieck. Das Amt des PdR. wurde am 12. 9. 1960 einem Staatsrat übertragen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 369


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.