DDR von A-Z, Band 1963

Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966


 

Im Interesse der einheitlichen Anwendung und Auslegung der Gesetze durch die Gerichte können im Zusammenhang mit einer Entscheidung R. auf Antrag des Präsidenten des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwalts oder des Ministers der Justiz mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen werden (§ 68 GVG). Bisher sind 14 R. ergangen, von denen allerdings ein Teil wieder aufgehoben ist.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 407


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.