
DDR von A-Z, Band 1963
Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966
Im Interesse der einheitlichen Anwendung und Auslegung der Gesetze durch die Gerichte können im Zusammenhang mit einer Entscheidung R. auf Antrag des Präsidenten des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwalts oder des Ministers der Justiz mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen werden (§ 68 GVG). Bisher sind 14 R. ergangen, von denen allerdings ein Teil wieder aufgehoben ist.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 407