
Selbstkosten (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Die S. sind die bei der Produktion entstehenden Kosten. Sie bestehen im wesentlichen aus den Ausgaben für Löhne, für Roh- und Hilfsstoffe, für Maschinen und Anlagen und den Gemeinkosten (Kosten für Verwaltung, Transport, Forschungsarbeiten, Instandhaltung der Produktionsanlagen, Verschleiß kurzlebiger Werkzeuge, Brennstoffe, Strom, Gas usw.). Kosten aus dem „übrigen Ergebnis“ wie Vertragsstrafen, Verspätungszinsen, Wagenstandsgeldern usw. zählten nicht zu den S., die aber auch in den meisten Fällen Aufwendungen der Produktion sind.
Erst nach der neuen „VO über die Planung und Abrechnung der Selbstkosten der Betriebe und Erzeugnisse“ vom 12. Juli 1962, die als Rahmenverordnung für die zentral- und örtlich geleiteten Industriebetriebe Gültigkeit hat, sind S. alle Geldaufwendungen der Betriebe.
Die exakte Berechnung der tatsächlichen S. ist in der SBZ ein Erfordernis zur Vergleichbarkeit der S. der Betriebe und zum Vergleich mit den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Ziel der Wirtschaftspolitik ist die Senkung der S. zur Erhöhung der Rentabilität der volkseigenen Betriebe. Der Prozentsatz der S.-Senkung wird in jedem Betrieb als Auflage ohne Berücksichtigung des betriebsindividuellen Charakters vorgegeben und daher in den meisten Fällen nicht realisiert. Da die Kosten für Roh- und Hilfsstoffe und für Maschinen und Anlagen im allgemeinen feststehen, wird die Senkung der S. meist durch Eingriffe in das Lohngefüge, wie z. B. Erhöhung der Arbeitsnormen erreicht. (Arbeitsproduktivität, Industrieabgabepreis, Rechnungswesen, wirtschaftliche Rechnungsführung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 427
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