
Übersiedlung in die Bundesrepublik (1963)
Siehe auch:
Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wann ein Bürger in die BRD übersiedeln darf. Anträge auf U. sind bei den Abt. Innere Angelegenheiten der Kreisverwaltungen (Kreis) zu stellen. Die Antragsteller werden dann zu einer Sitzung der Kommissionen für den innerdeutschen Reiseverkehr geladen. Nach der Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 sind zunächst alle Anträge auf U. mit der Begründung abgelehnt worden, daß erst der „bevorstehende Abschluß des Friedensvertrages“ abgewartet werden müsse. Im Laufe des Jahres 1962 ist etwa 9.500 meist älteren und alleinstehenden Personen im Wege der Familienzusammenführung die Ausreise zu ihren Angehörigen im Westen gestattet worden. Sonstige Anträge auf Ü. werden nicht genehmigt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 483