DDR von A-Z, Band 1963

Übersiedlung in die Bundesrepublik (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wann ein Bürger in die BRD übersiedeln darf. Anträge auf U. sind bei den Abt. Innere Angelegenheiten der Kreisverwaltungen (Kreis) zu stellen. Die Antragsteller werden dann zu einer Sitzung der Kommissionen für den innerdeutschen Reiseverkehr geladen. Nach der Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 sind zunächst alle Anträge auf U. mit der Begründung abgelehnt worden, daß erst der „bevorstehende Abschluß des Friedensvertrages“ abgewartet werden müsse. Im Laufe des Jahres 1962 ist etwa 9.500 meist älteren und alleinstehenden Personen im Wege der Familienzusammenführung die Ausreise zu ihren Angehörigen im Westen gestattet worden. Sonstige Anträge auf Ü. werden nicht genehmigt.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 483


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.