
Vertragssystem (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979
Seit 1951 eingeführtes System der Regelung der Lieferbeziehungen zwischen „volkseigenen“ und genossenschaftlichen Betrieben. Das V. soll die Durchführung derWirtschaftspläne sicherstellen. Die Volkswirtschaftspläne enthalten die Planaufgaben für ganze Erzeugnisgruppen in Form von Kennziffern (Planung). Zur Präzisierung der Pläne in den Betrieben ist für jede Bedarfsposition und jedes Fertigerzeugnis der Abschluß von Lieferverträgen von Betrieb zu Betrieb erforderlich. Bei Vertragsverletzungen muß der geschädigte Betrieb eine Schadenersatzklage beim Vertragsgericht einreichen. Die Art und Zahl der dort anhängigen Streitigkeiten soll den obersten Wirtschaftsinstanzen anzeigen, in welchen Bereichen der Wirtschaft die durch Kennziffern vorgegebenen Produktionspläne nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, so daß ggf. entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Nach 1951 erwies sich die damals [S. 502]gültige Vertragsordnung als mangelhaft. Da die Betriebe verpflichtet waren, in fast jedem Falle der Vertragsverletzung eine Schadenersatzklage beim Vertragsgericht einzureichen, war die Zahl der anhängigen Klagen kaum zu bewältigen. Im Mai 1957 wurde daher eine neue Vertragsordnung in Kraft gesetzt — sie wurde später in das neue Vertragsgesetz übernommen —, die eine größere Elastizität bei Nichterfüllung von Verträgen oder Vertragsteilen bot. Nach der neuen Vertragsordnung ist es nicht mehr in jedem Falle der Vertragsverletzung erforderlich, das Vertragsgericht anzurufen. Die meisten Streitigkeiten im V. haben in der Nichtübereinstimmung von Bedarf und Produktionsmöglichkeiten ihre Ursache. (Disproportionen, Materialversorgung)
Das V. reicht offensichtlich nicht aus, die als Folge der unzulänglichen Planung immer wieder auftretenden Schwierigkeiten in der Plandurchführung entscheidend zu mindern. Die seit Mitte 1962 eingeführte Neuorganisation des Dispatchersystems weist darauf hin, daß die Plandurchführung nur noch durch ständigen „operativen Einsatz“ von Dispatchern möglich ist.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 501–502
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