DDR von A-Z, Band 1963

ADN (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Abk. für Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, als GmbH im Okt. 1946 als angeblich unabhängiges Nachrichtenbüro gegründet, aber unter entscheidendem Einfluß der SED. Seit 1950 besitzt ADN das Nachrichtenmonopol, ist seit dem 1. 5. 1953 offiziell „staatliche Institution“ und „unterliegt dem Weisungsrecht des Ministerpräsidenten, das durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten ausgeübt wird“. ADN treibt nach den täglichen Weisungen aus dem ZK der SED eine einseitige Nachrichtenpolitik. Er unterhält Redaktionen in allen Bezirkshauptstädten und ständige Korrespondenten in den Hauptstädten der Welt. In den nichtkommun. Ländern sind diese Korrespondenten auch als Spitzel tätig. (Presse, Parteipresse der SED, Spitzelwesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 12


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.