Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung (1963)
Siehe auch:
1948 auf Befehl Nr. 78 der SMAD als „Zentralinstitut“ in Berlin-Lichtenberg eingerichtet, 1954 zur „Akademie“ mit Hochschulrang erhoben: das zugesprochene Promotionsrecht kam, da die Satzung ausblieb, nie zustande. Personell und sachlich mit wissenschaftlichen Arbeitsmitteln vorzüglich ausgestattet, dem Gesundheitsminister unterstellt, konnte durch befähigte Mitarbeiter von der A. manches an gesundheitlichen Gesichtspunkten durchgesetzt werden. Es war das einzige Institut so umfassender Art im deutschen Sprachgebiet.
Im Konkurrenzkampf zwischen leitenden Funktionären des Gesundheitswesens wurde die A. Ende 1960 aufgeteilt. Die arbeitsmedizinischen Einrichtungen wurden in ein Institut für Arbeitshygiene umgewandelt, die Durchführung von Lehrgängen der neugegründeten Akademie für Ärztliche Fortbildung übertragen, die übrigen Aufgaben auf ein „Institut für Organisation des Gesundheitsschutzes“ und auf die verbleibende „Akademie für Sozialhygiene“ verteilt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 19
Akademie für Ärztliche Fortbildung | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche |