
Arbeitsnormen (1963)
Siehe auch:
In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“).
Nach dem Gesetzbuch der Arbeit sollen die A. zwar „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet werden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betroffenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen erhöht werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte.
Die gültigen A. sind nur zu etwa 40 Prozent exakt nach den Arbeitsvorgängen als sogen. Technische Arbeitsnormen (TAN) ermittelt. Sie beruhen im übrigen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon viele Jahre in Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen (abgekürzt „VAN“) gültig.
Seit Sept. 1961 versucht das Regime, die A. mit allen Mitteln zu erhöhen, um die Arbeiter zu zwingen, intensiver zu arbeiten (Produktionsaufgebot). Ziel der SED-Arbeitspolitik ist es, die bisherigen, nur betriebsindividuell gültigen A. abzuschaffen und überbetrieblich gültige A. (Bestwerte, Zeitnormative) und „neue [S. 36]Lohnformen“ (Lohnpolitik) einzuführen, bei denen die Lohnbemessung nicht allein auf der Grundlage von A. erfolgt (Plannormen).
Literaturangaben
- Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.
- *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 35–36
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