Bauernmarkt (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975
Gemäß VO im GBl. Nr. 53/1953 ein Markt, auf dem die Bauern nach Erfüllung der Ablieferungspflicht und Erteilung einer Genehmigung sowie nach Entrichtung einer Standgebühr, die vor der Zwangskollektivierung für LPG und ihre Mitglieder um ¼ ermäßigt war, bestimmte Produkte verkaufen können. Der Verkauf kann bis zu einer autoritär festgesetzten Höchstpreisgrenze zu frei sich bildenden Preisen erfolgen. B. sind „volkseigene“ Betriebe der örtlichen Wirtschaft und unterstehen der zuständigen Abt. Handel und Versorgung unter Leitung einer Marktkommission. Ihr Warenumsatz unterliegt wie Erfassung (Ablieferungssoll) und freier ➝Aufkauf (Freie Spitzen) zentralverwaltungswirtschaftlicher Planung, Lenkung und Kontrolle. Für die Versorgung der Bevölkerung ist der B. praktisch bedeutungslos. Das beweisen die geringen Erzeugerumsätze auf den Bauernmärkten. Mit 129 Mill. D-Mark erreichten sie 1957 einen bescheidenen Höchststand und verkleinerten sich in den Jahren danach laufend. 1961 betrugen sie nur noch rd. 16 Mill. DM, d. h. nur 0,2 v. H. der auf rd. 8 Mrd. D-Mark geschätzten Umsätze der Landwirtschaft mit den VEAB.
Literaturangaben
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 60