DDR von A-Z, Band 1963

Betriebsprämienordnung (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Die Verteilung der Prämien in den VEB erfolgt auf Grund der B., die zwischen Betriebsleiter und BGL vereinbart wird (§ 53, 2 des Gesetzbuches der Arbeit). Die Mittel zur Prämiierung fließen aus dem Betriebsprämienfonds. Dieser ist gemeinsam mit dem Kultur- und Sozialfonds an die Stelle des früheren Direktorfonds getreten. Voraussetzung für die Zuführung von Mitteln zum Betriebsprämienfonds sind die Erfüllung des Produktions- und des Gewinnplanes, seit dem 1. 1. 1960 u. a. auch die Erfüllung der Staatsplanpositionen und die Einhaltung des Arbeitskräfteplanes und des Lohnfonds.

 

[S. 76]Der Betriebsprämienfonds besteht aus zwei Teilen. Der Teil I ist zur Prämiierung des ingenieurtechnischen Personals und des leitenden kaufmännischen Personals sowie der Meister für hervorragende persönliche Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben zu verwenden, der Teil I für die übrigen Belegschaftsmitglieder für hervorragende Einzel- und Kollektivleistungen. Prämiierung erfolgt weiter im sozialistischen ➝Wettbewerb und als Auszeichnung für Aktivisten und Neuerer, zur Vergütung von Verbesserungsvorschlägen und Erfindungen sowie von Material- und Energieeinsparungen. (Prämien)

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 75–76


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.