Demarkationslinie (1963)
Siehe auch:
- Demarkationslinie (DL): 1969
Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Diese Linie ist keine Grenze, sondern eine D. — Als D. wurde diese Linie auch von den Verwaltungen und Polizeistellen der SBZ bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, seit 16. 11. 1956 sogar Staatsgrenze West. — Die D. ist 1.381 km lang. Seit 1952 befindet sich außer Wachttürmen und elektrisch geladenem Stacheldraht auf der sowjetzonalen Seite der D. ein Sperrgebiet. Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Linie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die nach Auffassung des freien Deutschland nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen. Es sind die folgenden:
[S. 100]
[S. 101]
[S. 98]
Seit 12. 8. 1961 bezeichnet die Regierung der SBZ die D. zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins widerrechtlich als Teil der „Grenze der DDR“. Zugleich wurde die Zahl der Übergänge auf dieser D., die vorher rund achtzig betrug, auf zwölf vermindert; ab 23. 8. sogar auf acht.
Literaturangaben
- Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 6. Auflage. (BMG) 1960. 80 S. m. 95 Abb.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 98–98