DDR von A-Z, Band 1963

Eheschließung, Sozialistische (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Gelegentlich auch als Eheweihe bezeichnet. Zu den pseudosakralen Staatsakten, durch deren Einführung die SED den Einfluß von Christentum und Kirche auf das öffentliche Leben ihres Machtbereiches zu beseitigen sucht, gehört neben der Kindesweihe und der Jugendweihe auch die SE. Sie folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der staatlichen Organe sein soll. Die Brautleute werden nach dem Aufgebot von Funktionären aufgesucht, die sie für die SE. gewinnen sollen; bei dem Weiheakt, der von Beauftragten für Personenstandswesen möglichst im Betrieb eines der Ehegatten vorgenommen wird und an dessen Pseudoliturgie vor allem die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Brautleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, durch das sie sich — nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut — verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 119


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.