Gesundheitswesen (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985
[S. 174]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: nach Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und von Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben der „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) einbezogen. 1950 begann der Aufbau fachlich orientierter „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaire“). So entstanden zwei Systeme ohne klare Grenzen gegeneinander und mit sich uberschneidenden Aufgaben: Behandlungseinrichtungen, den Wohnbezirken oder Betrieben zugeordnet, die auch Vorbeugung betreiben sollten, und auf Vorbeugung orientierte Beratungsstellen, die, nach Fachgebieten gegliedert, auch behandelten.
1952 wurden beide koordiniert und der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises die Führung übertragen. Zugleich wurden Poliklinik und Krankenhaus unter gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung gebracht. Diese „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ sollte ermöglichen, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär“) und außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen. Damit war im Programm der Stand der SU erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich im wesentlichen gleichläufig.
Seit 1954 (Krankenhaus-Ordnung) wird versucht, die Organisation des G. an zwei Strukturprinzipien auszurichten: der Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und der Arbeitsweise des „Dispensaire“. In jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise bzw. Stadtbezirke) soll als Gesundheitszentrum das Krankenhaus Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ (anfangs mit Ausnahme der Betriebe) sein. Die Poliklinik als Organ der ambulanten Behandlung und Überwachung ist ihm zugeordnet (in Umkehrung des früheren Organisationsprinzips nunmehr „Einheit Krankenhaus-Poliklinik“). Dieses Gesundheitszentrum hat die Aufgabe, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem Leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien mit nachgeordneten Außenstellen und Staatlichen Praxen. In gleicherweise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht.
Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung der ärztlichen Behandlung und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden.
Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der staatlichen Einrichtungen nicht zu. Auch stand die Tradition des Praktischen ➝Arztes einem Übermaß an Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte die Staatliche Praxis, ähnlich wie vorher in der Tschechoslowakei, die größere Selbständigkeit und die größere individuelle Entscheidungsfreiheit (gegenüber der [S. 175]straffen Steuerung des Sprengelarztes der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auflösung bzw. Umwandlung der freien Praxen erwies sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen. Für den Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung, mit Ausnahme nur der Großstädte, ließ sich damit eine weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl ohne ihre förmliche Aufhebung erreichen.
Die Einrichtung der Staatlichen Praxen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte seit 1958 hat deren Abwanderung und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der Staatlichen Einrichtungen nicht Halt machen konnten. 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 61) tritt als Haupthindernis das Fehlen berufserfahrener Ärzte in Erscheinung. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden.
Für das Strukturprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Überwachung und von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Das liegt an dem Gewicht, das in diesem Zweig die Arbeitshygiene erhalten hat. Sie steht gegenüber den Behandlungsaufgaben ganz im Vordergrund. Demgemäß wurde versucht, die Einrichtungen hier nach Wirtschaftszweigen (mit gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenmomenten) zu gliedern. Das ist mißlungen. Danach wurde eine regionale Gliederung versucht. Die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Künftig sollen auch Klein- und Kleinstbetriebe durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Eine Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich regionalen System soll künftig („Perspektivplan zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und des G.“, Juli 1959) dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitswesens“ dem „Gesundheitszentrum“ des Kreises als Abteilung angegliedert wird. Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein, oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der staatlichen Ein[S. 176]richtungen fuhrt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist die Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung), Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung u.s.f. Schwangerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1961: 91,5 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); damit und mit Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen hat sich zwar nicht die Frühgeburtenrate, wohl aber die Frühgeborenensterblichkeit und damit die Säuglingssterblichkeit überhaupt beträchtlich senken lassen. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut; die gesundheitlich ungünstigen Auswirkungen von verschleierter Kinderarbeit (Erntehilfe u. ä.), von Überforderung im Schulbetrieb, von Überlastung in der polytechnischen Erziehung können damit allerdings nicht kompensiert werden. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist nach dem Dispensaireprinzip organisiert. Unter der Erwachsenenbevölkerung sollen Dispensaires zahlreichen verbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatische Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u. v. a. Solche Dispensaires bestehen bei großen Polikliniken, weit mehr aber im Betriebsgesundheitswesen, wo wiederum mittels Reihenuntersuchungen die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“ werden. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben angegangen. — Ergänzend treten weitere Maßnahmen der „Gesundheitsfürsorge“ hinzu: ein dichtes Netz von Krippen und Kindertagesstätten hält die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen unter ärztlicher Aufsicht (Kindergarten); Ferienaktionen verschaffen einem sehr großen Teil der Schuljugend Lageraufenthalte, mit zweifellos auch positiven gesundheitlichen Effekten neben beträchtlichen Gefahren; ihnen entsprechen Kuren und Feriendienst für die Erwachsenen. — Den dritten Zweig des G. bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dergl. herbeiführen. Zu ihrer Durchsetzung sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. — Die gemeinsame Leitung aller drei Zweige und des Apothekenwesens liegt regional bei der Abteilung Gesundheitswesen jedes Kreises und Bezirks, also in der Hand der Kreisärzte und Bezirksärzte. Sie sind für die gesundheitspolitische Kontrolle, für die Kaderpolitik und für die Verwaltungskoordination verantwortlich. Insgesamt entspricht das, trotz manchen Abweichungen in den Einzelheiten, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine [S. 177]klare Konzeption handle, die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe keineswegs die einzige Ursache des Notstandes seit 1958. Die Fehlleitung und der Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, ferner die rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben dazu wesentlich beigetragen.
Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders ungünstig sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck), die mangelhafte Ernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und Einsätze, staatspolitische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Bedrohlich erscheinen dem Regime in jüngster Zeit, seit der gewaltsamen Kollektivierung der Landwirtschaft, die Mängel „des Gesundheitsschutzes der Landbevölkerung und der Hygiene auf dem Lande“, die „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande“ zurückgeblieben sind (Perspektivplan S. 22).
Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen. Aber sie entarten unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich trotz ständiger Bemühung nicht unter 1 v. H. senken, keineswegs nur aus Krankheitsgründen. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u. ä. hervorgerufen werden. Jedoch läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, vor allem die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung und die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl. Die Nachwuchszahlen liegen sehr hoch, bei Ärzten wie bei anderem Medizinischen Personal. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. dürften sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen annähern. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 60) waren von vornherein nur als zeitweilig zu verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nicht in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht.
[S. 178]Die Medizinische Ausbildung ist nach ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die nachdrücklich gefördert wird (Akademie der Wissenschaften), unterliegt straffer Planung (Deutscher ➝Forschungsrat) und intensiver politischer Einwirkung. Sie ist besonders gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin der Physiologie und Psychologie nach Pawlow.
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 174–178
Geständniserpressung | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Gesundheitszentrum |