Gewinnverwendung (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962
Im sog. sozialistischen Betrieb versteht man unter Gewinn die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten dieser Produktion. Die planmäßigen Gewinne der VEW werden wie folgt verwendet: a) zur Rückzahlung von Rationalisierungskrediten und Zahlung von Zinsen für diese Kredite, b) für Zuführungen zum Betriebsprämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds.
Der noch verbleibende Gewinn wird im gleichen Verhältnis zu den entsprechenden Planansätzen verteilt für: a) Finanzierung der planmäßigen Erhaltung von Grundmitteln und Generalreparaturen, b) Finanzierung der planmäßigen Erweiterung der Grundmittel, c) Finanzierung der planmäßigen Erhöhung der eigenen Umlaufmittel, d) Abführung an den Staatshaushalt bzw. den zuständigen örtlichen Haushalt. (Amortisationen, Abschreibungen, Investitionen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 178
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