Hauptdorf (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965
Der Kreis- und Gemeindeplanung im Siebenjahrplan wurde bereits die Aufteilung der Gemeinden in H. und Nebendörfer zugrunde gelegt. Damit wurde die Neuordnung des ländlichen Siedlungswesens eingeleitet, die Ende 1965 im wesentlichen abgeschlossen sein soll. Das H. und die im zugeordneten Nebendörfer oder Dörfer II. Ordnung bilden den H.-Bereich, für den eine Einwohnerzahl von 2.000 bis 2.200 angestrebt wird. Im Regelfall ist das H. Verwaltungssitz einer Groß- LPG und MTS-Stüzpunkt. Ferner soll es mit staatlicher Arztpraxis, Gemeindeschwesternhaus, Landwarenhaus des Konsums, Großwäscherei, Kulturhaus und dgl. ausgestattet sein. — Mit dieser Entwicklung sollen „die Grundlagen für die schrittweise Annäherung der Lebensbedingungen aller Dörfer an die Stadt“ (Ulbricht) und bessere Vorbedingungen für die Leitungstätigkeit der Groß-LPG geschaffen werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 195
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