DDR von A-Z, Band 1963

Jugendgesundheitspflege (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979


 

Im Ausbau des Gesundheitswesens hat (wie in der SU) die J. besondere Betonung erfahren: Beratung der Mütter von Säuglingen, ärztliche Überwachung der Kindertagesstätten und -heime und die schulärztlichen Aufgaben in allen (Allgemeinbildenden und Berufs-) Schulen, immer mit periodischen Einzel- und Reihenuntersuchungen, vorbeugender Beratung und Förderung behinderter Kinder in besonderen Dispensaires sowie schließlich gesundheitlicher Belehrung. Mangel an Ärzten läßt das Programm bisher nur zum Teil und meist oberflächlich erfüllen. Einige Jahre lang wurde versucht, einen besonderen „Jugendarzt“ auszubilden (Lehrgänge der Akademie für Sozialhygiene). Neuerdings geht die Aufgabe an die Kinderärzte über, die „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr“ wahrnehmen sollen. Jugendzahnarzt und Jugendpsychiater werden zu besonderen Sparten der Fachärzte. Parallel dazu läuft die Ausbildung zahlreicher Sportärzte.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 225


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.