
Jugendgesundheitspflege (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979
Im Ausbau des Gesundheitswesens hat (wie in der SU) die J. besondere Betonung erfahren: Beratung der Mütter von Säuglingen, ärztliche Überwachung der Kindertagesstätten und -heime und die schulärztlichen Aufgaben in allen (Allgemeinbildenden und Berufs-) Schulen, immer mit periodischen Einzel- und Reihenuntersuchungen, vorbeugender Beratung und Förderung behinderter Kinder in besonderen Dispensaires sowie schließlich gesundheitlicher Belehrung. Mangel an Ärzten läßt das Programm bisher nur zum Teil und meist oberflächlich erfüllen. Einige Jahre lang wurde versucht, einen besonderen „Jugendarzt“ auszubilden (Lehrgänge der Akademie für Sozialhygiene). Neuerdings geht die Aufgabe an die Kinderärzte über, die „die gesundheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr“ wahrnehmen sollen. Jugendzahnarzt und Jugendpsychiater werden zu besonderen Sparten der Fachärzte. Parallel dazu läuft die Ausbildung zahlreicher Sportärzte.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 225