DDR von A-Z, Band 1963

Leistungsprinzip (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Nach dem L. soll die Entlohnung ausschließlich nach der Leistung erfolgen. § 39 des Gesetzbuches der Arbeit bestimmt: „Für die Arbeit und den Lohn der Werktätigen gilt das sozialistische Grundprinzip ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘. Der Arbeitslohn wird nach dem ökonomischen Gesetz der Verteilung nach der Arbeitsleistung festgesetzt.“ Das L. ist damit der wichtigste Grundsatz der Arbeitspolitik zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und zur Verbesserung der Qualität der Produktion. Ihm entspricht vor allem das Lohnsystem. (Leistungslohn, Prämienstücklohn, Prämienzeitlohn, Faktorenlohn, Prämienwesen, TAN, Lohnpolitik)

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.
  • Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
  • Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 286


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.