Ministerrat (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Regierung der „DDR“, seit 1954 (nach sowjet. Vorbild) amtlich M. genannt, formal höchstes Exekutivorgan nach der Verfassung vom Vertrauen der Volkskammer, in Wirklichkeit jedoch vom Willen der SED-Führung und der sowjet. Besatzungsmacht abhängig. Struktur und Besetzung des M. haben häufig gewechselt. Nach dem Gesetz über den M. vom 8. 12. 1958 sollten dem M. angehören: Der Vors. (Grote[S. 326]wohl), der 1. Stellv. d. Vors., die Stellv. d. Vors., der Vors. der Staatl. ➝Plankommission, dessen 1. Stellv., die Minister, der Staatss. für das Hoch- und Fachschulwesen sowie der Vors. der Zentr. Komm. für Staatl. Kontrolle. Durch die Bildung des Staatsrates, das damit verbundene Ausscheiden Ulbrichts aus dem M. und die Bildung neuer zentraler Organe (Volkswirtschaftsrat) zwischen Juli 1960 und Juli 1961 sind die Bestimmungen dieses Gesetzes bereits wieder ungültig geworden. Eigentliches Führungsorgan des Staatsapparates ist das Präsidium des M., dem der Vors. und die Stellv. des Vors. d. M. angehören (Regierung und Verwaltung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 325–326
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