Produktionsberatung (1963)
Siehe auch:
- Produktionsberatungen, Ständige: 1985
Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die P. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt und gesteigert werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeiterkomitees wurden Ausschüsse für P. und die P. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S. 329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über Ständige P. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen P. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden Ständige P. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
§ 17 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet diese P. als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht zur freien Entscheidung; denn sie haben ihre Beschlüsse auf der Grundlage, nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, sondern vor allem auf der des Betriebsplanes (Betriebspläne) zu fassen. Ihre praktische Bedeutung war bisher gering. (Arbeitspolitik)
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
- Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 371
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