DDR von A-Z, Band 1963

Schwangerschafts- und Wochenhilfe (1963)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979


 

Sämtliche Sozialversicherte mit Ausnahme der Selbständigen und ihrer Angehörigen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) erhalten bei Schwangerschaft und Geburt Pflege in einem Krankenhaus oder Entbindungsheim, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung sowie Arznei- und Heilmittel. Arbeiterinnen und Angestellte erhalten ferner für die Dauer von 5 Wochen vor der Geburt und für 6 Wochen nach der Geburt ein Schwangerschafts- bzw. Wochengeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes des letzten Vierteljahres. Selbständig Erwerbstätige sowie ständig mitarbeitende Töchter erhalten Schwangeren- und Wochengeld für 4 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt und außerdem noch Kindergeld für 12 Wochen in Höhe des halben Wochengeldes. Wegen der staatlichen Geldbeihilfe Mutterschutz. Stillende Mütter erhalten bis zu 6 Monaten eine staatliche Unterstützung von 10 DM Ost monatlich. (Schwangerenberatung, Gesundheitswesen)

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S.
  • Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 422


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.