
Sperrgebiet (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979
Im Sommer 1952 entlang der Demarkationslinie auf dem Gebiet der SBZ errichtet, umfaßt den 10-m-Kontrollstreifen, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone. Mit der Anordnung zur Sicherung des Küstengebietes entstand ein Sp. auch an der Ostseeküste. — Das Leben in dem Sp. unterliegt zahlreichen Beschränkungen (neugeregelt durch VO vom 1. 5. 1956, GBl. I, S. 385). Der Aufenthalt in der Sperrzone bedarf einer besonderen polizeilichen Genehmigung; der Aufenthalt im Schutzstreifen erfordert außerdem die Genehmigung des zuständigen Grenzpolizei-Kommandos. Versammlungen und Veranstaltungen im Sp. sind genehmigungspflichtig und müssen bis 01.00 Uhr beendet sein. Gaststätten, Kinos, Erholungsheime u. a., die sich im 500-m-Schutzstreifen befinden, werden geschlossen. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und mit Geldstrafe bis zu 2.000 DM Ost oder mit einer dieser Strafen bestraft. Der abgeholzte und umgepflügte Kontrollstreifen darf nicht betreten werden; es wird ohne Warnung geschossen. In weiterer Durchführung der Absperrungsmaßnahmen vom 11. 8. 1961 wurden entlang der Demarkationslinie doppelte und z. T. sogar dreifache Drahtverhaue errichtet und an vielen Stellen Minenfelder gelegt. — Aus dem Sp. erfolgten im Sommer 1952 umfangreiche Zwangsevakuierungen, die eine Fluchtwelle auslösten. Der politische Vorwand für die Schaffung des Sp. auf Grund der sog. Ermächtigungsverordnung war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages am 26. 5. 1952. Nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 widerrief das Min. d. Innern im Befehl Nr. 39/61 v. 14. 9. 1961 alle bisher erteilten Registriervermerke, die zum Betreten und Bewohnen des Schutzstreifens und der Sperrzone berechtigten. Die Genehmigung wird seitdem nur noch Personen erteilt, „die durch ihr bisheriges Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß die Sicherheit im Sperrgebiet nicht gefährdet wird“. Erneute Zwangsevakuierungen aus dem Sp. folgten diesem Befehl.
Literaturangaben
- Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 445