DDR von A-Z, Band 1963

Volkssolidarität (1963)

 

 

Siehe auch:


 

Organisation der nicht unmittelbar staatlichen zentralen Wohlfahrtspflege, wurde im Okt. 1945 von den Parteien und dem FDGB gegründet. Soll Hilfsbedürftige in der SBZ unterstützen. Charakteristisch für ihre Arbeitsweise ist, daß sie bis April 1951 den Besitz politischer Flüchtlinge ohne Rechtsgrundlage und ohne ordnungsgemäße Buchführung übernahm und nach Gutdünken weitergab. Nach Ausbau der Sozialfürsorge ist ihre Bedeutung stark zurückgegangen. Nach ihrer Satzung vom 26. 4. 1953 ist sie Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Aufgabe werden darin an erster Stelle genannt „die Aufklärungsarbeit der Volkshelfer im Rahmen der Nationalen Front“ und die Einziehung der Beiträge. Ferner werden Solidaritätsaktionen „zur Verstärkung des Kampfes um den Frieden und die Einheit Deutschlands“ aufgeführt. Dann erst folgt die soziale Betreuung.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 509


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.