Alkoholismus (1965)
Siehe auch:
- Alkoholismus: 1966
A. gilt als eine der Hauptursachen der Kriminalität. Nach sowjetzonalen Angaben ist seit 1962 der Anteil der unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten ständig gestiegen. Er beträgt 1961 in einzelnen Kreisen mehr als 50 v. H., bis zu 60 v. H. der Täter waren unter 25 Jahre alt. Besonders scharf wird der Alkoholgenuß während der Arbeitszeit kritisiert, da er die Arbeitsproduktivität störe und häufig Gesetzesverletzungen zur Folge habe. Der Kampf gegen den Alkohol sei daher Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. Als Maßnahmen gegen Alkoholmißbrauch werden verstärkte Aufklärungsarbeit, höhere Preise für alkoholische Getränke und Verbot der Werbung für hochprozentigen Alkohol gefordert. Nach einer VO vom 22. 9. 1962 (GBl. II, S. 684) gehören die Kosten für ärztliche Behandlung und Beförderung bei Alkoholmißbrauch nicht zu den Leistungen der Sozialversicherung und sind daher vom Betroffenen selbst zu tragen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 20
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