
Arbeitssanitätsinspektion (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
1953 durch VO geschaffen, aber erst 1956 (nach schwerem Kompetenzkonflikt zwischen den Regierungsressorts) bei dem Rat jedes Bezirkes gebildet, unterstanden die A. zunächst dem Gesundheitsministerium unmittelbar, wurden aber 1960 in die Bezirks-Hygiene-Institute der Hygiene-Inspektion als „Abteilungen“ eingegliedert. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der arbeitshygienischen Verhältnisse in den Betrieben (von Industrie, Verkehr, Handel und Landwirtschaft) und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten (Reihenuntersuchungen) sowie Anleitung zur Bekämpfung der Gesundheitsgefahren und zur medizinischen Vorbeugung, besonders bei den mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten Beschäftigten. Die Durchführung liegt beim Betriebsgesundheitswesen. Gegenüber den Aufgaben der herkömmlichen Gewerbeärzte sind die Funktionen der A. stark erweitert; sie haben auch Strafvollmacht. (Gesundheitswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 32
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