
Bankenabkommen (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985
B. sind vertragliche Vereinbarungen zwischen der Deutschen ➝Notenbank und der Notenbank bzw. einer Außenhandelsbank eines nichtkommun. Landes über den Waren- und Zahlungsverkehr. B. werden mit Ländern [S. 53]abgeschlossen, die keine diplomatischen Beziehungen mit der SBZ unterhalten und nicht zum Abschluß von Handelsverträgen auf Regierungsebene oder mit der Kammer für ➝Außenhandel bereit sind (Außenhandel). In den B. ist das Volumen des Warenverkehrs meist in Form von Wertkontingenten festgelegt. Verrechnungseinheit ist der US-Dollar. Am 1. 3. 1964 bestanden B. mit Griechenland, Spanien, Portugal, Brasilien, Kolumbien und Uruguay.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 52–53