
Bargeldumlauf (1965)
Siehe auch:
- Bargeldumsatzplan: 1962
Der B. ist in die staatl. Wirtschaftsplanung einbezogen und scharf reglementiert. Die Betriebe (außer Privatbetrieben) und Haushaltsorganisationen haben für jedes Quartal ihre geplanten Bargeldeinnahmen und -ausgaben (Bargeldplan) ihrem kontoführenden Bankinstitut zu melden. Diese Pläne werden von der Zentrale der Deutschen ➝Notenbank zu einem einheitlichen Bargeldumsatzplan — Plan sämtlicher Bargeldbewegungen innerhalb einer bestimmten Periode — zusammengefaßt und mit einer Stellungnahme der staatlichen ➝Plankommission dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt. Da die Bargeldumsätze schon im Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan geplant sind, erfolgt eine Doppelplanung, die zweckmäßig ist, weil mit Hilfe des Bargeldumsatzplanes die Durchführung — der mit Bargeldbewegungen verknüpften Teile — des Volkswirtschaftsplanes kontrolliert werden kann. Da der bare Zahlungsverkehr sich im wesentlichen auf Lohn- und Gehaltszahlungen und den Einzelhandelsumsatz beschränkt, bietet der Bargeldumsatzplan vor allem die Möglichkeit der Kontrolle der Lohn- und Gehaltsfonds und der Warenumsatzpläne des Einzelhandels durch die Banken und dient der Verwaltung deswegen als wichtiger Gradmesser für die Versorgung der Bevölkerung. (Währung, Sparen) Der B. hat sich seit 1950 wie folgt entwickelt:
Literaturangaben
- Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 53
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