DDR von A-Z, Band 1965

Erschwerniszuschläge (1965)

 

 

Siehe auch:


 

Für die Zeit betriebsbedingter Arbeitserschwernisse, die nicht im Tariflohn oder durch die Eingruppierung in die Lohn- und Gehaltsgruppen (Lohngruppe) berücksichtigt sind, werden nach § 34 des Gesetzbuches der Arbeit E. gezahlt. Die Höhe der E. wird in Rahmenkollektivverträgen festgelegt. Die E. sollen nicht mehr in prozentualen Zuschlägen zum Lohn, sondern in Gestalt fester Beträge gewährt werden. (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)

 

Literaturangaben

  • Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S.
  • Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 115


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.