DDR von A-Z, Band 1965

Friedensvertrag (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 1985


 

Das Drängen auf einen vom Ostblock ausgehenden F. mit der SBZ (und möglichst auch mit der BRD) ist ein Hauptmittel der sowjet. und sowjetzonalen Deutschlandpolitik. Ein solcher F. soll die Ergebnisse der Expansionspolitik, welche die SU mit Hilfe des SED-Regimes seit 1945 in Deutschland treibt, feierlich festlegen und völkerrechtlich sanktionieren. Noch darüber hinausgehend sagte Walter ➝Ulbricht am 21. 1. 1959 in einer Erklärung, die er namens der Regierung abgab: „Ohne deutschen Friedensvertrag, ohne die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone und einer Zone der verminderten Rüstung und ohne den Abzug der ausländischen Truppen ist doch eine Wiedervereinigung nicht denkbar.“ — Am 12. 10. 1962 fand sich in der „Außenpolitischen Korrespondenz“ des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (Nr. 40, S. 1) die bezeichnende und für die Westmächte berechnete Forderung: „Deutscher Friedensvertrag ist Pflicht der Anti-Hitler-Koalition“. (Außenpolitik, Deutschlandpolitik)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 143


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.