
Grundorganisationen (1965)
Siehe auch:
Die aktive Teilnahme aller Mitgl. und Kandidaten der SED am Parteileben soll durch ihre Erfassung in G. gewährleistet werden. Diese untersten Parteieinheiten sind die BPO, die Wohngruppen und die Dorfparteiorganisationen. Sie werden überall dort gebildet, wo mindestens 3 Mitgl. vorhanden sind. BPO bestehen auch in der staatl. Verwaltung, in Schulen und Hochschulen, LPG, MTS, VEG, den Einheiten der Armee sowie in den Apparaten der SED und der Massenorganisationen. An der Spitze der G. steht ein 1. Sekretär, der in allen größeren Betrieben und Institutionen ein hauptamtlicher Funktionär ist.
Die 1. Sekretäre müssen zu allen wichtigen Fragen des Betriebes bzw. der Institution gehört werden und sollen die „führende Rolle der SED“ verwirklichen. Lt. SED-Statut haben die G. in den VEB, MTS, VEG und LPG „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“. Der Einfluß der Wohngruppen ist im Vergleich zu dem der BPO gering. Alle größeren BPO sind in Abteilungsparteiorganisationen (APO) und in Parteigruppen untergliedert. Im Jan. 1963 bestanden insges. 53.007 G. Vorformen der G. sind die LPG-Aktive. Sie sollen von „fortschrittlichen Genossenschaftsbauern“ in LPG gebildet werden, in denen es noch keine Mitglieder und Kandidaten der SED gibt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 169