
DDR von A-Z, Band 1965
Grundrechte (1965)
Siehe auch:
Die Verfassung enthält im Abschnitt B einen umfangreichen G.-Katalog. Die G. sind meist gleich oder ähnlich formuliert wie in der Weimarer Verfassung oder im Bonner Grundgesetz. Die G. werden jedoch in der täglichen Praxis von der SED, dem Staatsapparat und der Justiz (Rechtswesen) gebrochen und mißachtet. Die kommun. Staatslehre rechtfertigt das damit, der Inhalt der G. habe sich infolge der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Veränderungen gewandelt und die G. hätten sich zu sozialistischen ➝Persönlichkeitsrechten entwickelt.
Literaturangaben
- Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 169
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