DDR von A-Z, Band 1965

Haushaltsorganisationen (1965)

 

 

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985


 

Sie sollen seit der 1951 durchgeführten Haushaltsreform der Unterscheidung gegenüber den VEB dienen. Die H. sind Organe der „staatlichen“ Verwaltung oder öffentliche Einrichtungen, deren finanzielle Mittel bei selbständiger Bewirtschaftung im Staatshaushalt geplant und kontrolliert werden. Eigenschaft einer juristischen Person ist nicht erforderlich. Neben den Verwaltungen der einzelnen Stufen zählen zu den H. Krankenhäuser, Feierabendheime, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte, Theater, Sportanlagen und sonstige staatliche Einrichtungen für soziale und kulturelle Betreuung der Bevölkerung.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 180


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.