
DDR von A-Z, Band 1965
Haushaltsorganisationen (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985
Sie sollen seit der 1951 durchgeführten Haushaltsreform der Unterscheidung gegenüber den VEB dienen. Die H. sind Organe der „staatlichen“ Verwaltung oder öffentliche Einrichtungen, deren finanzielle Mittel bei selbständiger Bewirtschaftung im Staatshaushalt geplant und kontrolliert werden. Eigenschaft einer juristischen Person ist nicht erforderlich. Neben den Verwaltungen der einzelnen Stufen zählen zu den H. Krankenhäuser, Feierabendheime, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte, Theater, Sportanlagen und sonstige staatliche Einrichtungen für soziale und kulturelle Betreuung der Bevölkerung.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 180
Haushaltsausgleich | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Hausvertrauensleute |