Hygiene-Inspektion (1965)
Siehe auch:
Wie in der SU als Abt. beim Gesundheitsministerium und als Referat bei den Räten der Bezirke die zentrale Leitstelle für die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und die Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene. Nachgeordnet 22 „Bezirks-Hygiene-Institute“ (früher „Zentralstellen für Hygiene“), denen jetzt auch die Arbeitssanitätsinspektion eingegliedert ist. In den Kreisen sind die Kreisärzte weisungsgebundene Leiter der „HI. des Kreises“. Unterste örtliche Organe sind die „Hygiene-Kontrollpunkte“, besetzt bisher mit „Hygiene-Aufsehern“, künftig „Hygieneinspektoren“ (Arzthelfer), die zum Mittleren ➝Medizinischen Personal zählen. Die HI. hat in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht. Für den Bereich des Verkehrsministeriums hat dessen Medizinischer Dienst („MDV“) auch die Funktion einer HI. für Eisenbahn, Luftverkehr und Schiffahrt (unter Einschluß des Hafenärztlichen Dienstes). (Gesundheitswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 187