DDR von A-Z, Band 1965

Hygiene-Inspektion (1965)

 

 

Siehe auch:


 

Wie in der SU als Abt. beim Gesundheitsministerium und als Referat bei den Räten der Bezirke die zentrale Leitstelle für die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und die Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene. Nachgeordnet 22 „Bezirks-Hygiene-Institute“ (früher „Zentralstellen für Hygiene“), denen jetzt auch die Arbeitssanitätsinspektion eingegliedert ist. In den Kreisen sind die Kreisärzte weisungsgebundene Leiter der „HI. des Kreises“. Unterste örtliche Organe sind die „Hygiene-Kontrollpunkte“, besetzt bisher mit „Hygiene-Aufsehern“, künftig „Hygieneinspektoren“ (Arzthelfer), die zum Mittleren ➝Medizinischen Personal zählen. Die HI. hat in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht. Für den Bereich des Verkehrsministeriums hat dessen Medizinischer Dienst („MDV“) auch die Funktion einer HI. für Eisenbahn, Luftverkehr und Schiffahrt (unter Einschluß des Hafenärztlichen Dienstes). (Gesundheitswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 187


HVS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IAP

 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.