Jugendwerkhöfe (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985
Angeblich neue Form von Zwangserziehungsheimen, geht auf Gedanken und Versuche des sowjet. Pädagogen Makarenko zurück. In der Anordnung über die Durchführung der Aufgaben in den J., die der Minister für Volksbildung am 11. 12. 1956 erlassen hat, werden J. als „Erziehungseinrichtungen“ bezeichnet, „in denen erziehungsschwierige Jugendliche entsprechend dem Erziehungsziel der deutschen demokratischen Schule zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft und zu bewußten Bürgern der DDR erzogen“ und „mit Hilfe der Patenschaftsbetriebe … zu qualifizierten Arbeitern entwickelt“ werden Kollektiverziehung). Für sog. politische Delikte kommen Einweisungen in J. nicht in Frage. Vorzeitige Entlassung aus J. erfolgt nur bei Meldung zur Nationalen Volksarmee. Gegenwärtig bestehen zwei Haupttypen der J. Der erste Typ verfügt über eine eigene Hauptproduktion, der zweite ist dadurch gekennzeichnet, daß die Jugendlichen in „sozialistischen Betrieben“ arbeiten. (Erziehungswesen, Jugendstrafrecht, Lehrkombinat)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 207
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