Junge Gemeinde (1965)
Siehe auch:
Nach Schaffung der SED-Regierung war die Arbeit der ev. Jugendgruppen und -verbände unmöglich geworden. Darum wurde ein Teil der Aufgaben der selbständigen, übergebietlichen Organisationen im kirchlichen Rahmen unter dem Namen JG. weitergeführt. Unter dem Vorwand, die JG. betreibe als „verlängerter Arm der amerikan. Agenten- und Spionagezentralen staatsfeindliche Tätigkeit“ („Neues Deutschland“ vom 24. 4. 1953), setzte eine heftige Hetze gegen die JG. ein. Besonders die Arbeit der JG. unter der Studentenschaft wird scharf überwacht, doch wird davor gewarnt, ihre Mitglieder, die man als „gesellschaftlich zurückgeblieben“ bezeichnet, zu diskriminieren. Die Zusammenarbeit mit der JG. gilt als „mit der Ehre eines Hochschullehrers und Erziehers nicht vereinbar“. Die Arbeit der JG. wird behindert. Erst im Sommer 1964 wurde nach langwierigen Verhandlungen zwischen Regime und Kirche die Jugendarbeit der JG. teilweise (Bibelrüstzeiten) wieder zugelassen. (Kirchenpolitik)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 207
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