
Kindergarten (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979
Einrichtung der „vorschulischen Erziehung“ für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Nicht obligatorisch. Die K. haben nach dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ vom 2. 12. 1959 die Kinder „auf die Schule vorzubereiten, an das sozialistische Leben heranzuführen und mit dem Schaffen der werktätigen Menschen bekannt zu machen“. Der K. dient nicht zuletzt der Freisetzung von Frauen für den Arbeitsprozeß. Verantwortlich für die Errichtung sind die Räte der Gemeinden und Städte bzw. die VEB, für die pädagogische Arbeit das Ministerium für Volksbildung. Die Kindergärtnerinnen werden an besonderen Pädagogischen Schulen ausgebildet. Das allgemeine pädagogische Erziehungsziel ist auch für den K. verbindlich. Die „allseitige Bildung und Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten“ hat nach Verlautbarungen der SED im K, zu beginnen. Man unter[S. 216]scheidet Kommunale, Betriebs- und Erntekindergärten. (Vorschulerziehung) 1963 gab es 9.552 K. und K.-Wochenheime (ohne Erntek.) mit 474.641 betreuten Kindern, davon 8.004 „öffentliche“ K., die den Kreisen und Gemeinden unterstehen, mit 374.431 Kindern.
Literaturangaben
- Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 215–216