DDR von A-Z, Band 1965

Kinderkrippen (1965)

 

 

Siehe auch:


 

K. dienen der Unterbringung von Kindern im Alter bis zu 3 J. über Tag oder für die ganze Arbeitswoche. Ebenso wie Kindergärten (für 3- bis 6-jährige) sollen sie die Mütter von der Sorge um die Kinder entlasten und damit für Erwerbsarbeit, selbst in Schichtarbeit, verfügbar machen (Arbeitspolitik, Frauenarbeit). Die K. werden entweder von den Betrieben unterhalten (Bestand Anf. 1964: 436 mit 20.336 Plätzen) oder — besonders für Frauen, deren Arbeitsstätte weit von der Wohnung entfernt liegt — von den Gemeinden (2.467 mit 74.494 Pl.); 7 mit 162 Pl. sind den Kirchengemeinden verblieben. — Zu diesen insges. 94.992 Pl. in Dauerkrippen treten noch 15.304 in „Saisonkrippen“ hinzu, die den Frauen in ländlichen Gebieten sommerliche Arbeit in der Landwirtschaft ermöglichen sollen. Auf je 1.000 Kinder bis zu 3 J. kommen somit 134 Plätze in K. — Die K. gelten (anders als Kindergärten) als Einrichtungen des Gesundheitswesens.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 216


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.