
Komitee für Arbeit und Löhne (1965)
Siehe auch:
- Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966
Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung im März 1958 nach sowjet. Muster — beim Ministerrat gebildete zentrale Institution, deren Aufgabe es ist, „durch Maßnahmen zur Sicherung eines raschen Wachstums der Arbeitsproduktivität beizutragen“. Die Mehrzahl der Zuständigkeiten des aufgelösten Ministeriums ist auf das neue KfAuL. übergegangen. Es ist zuständig für die Entwicklung des Lohnsystems, für Arbeitsnormen und alle Arbeitskräftefragen einschl. der Nachwuchslenkung. Die Fragen der Berufsausbildung sind dem Ministerium für Volksbildung und das Sozialfürsorgewesen dem Ministerium für Gesundheitswesen übertragen. Für die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist der FDGB zuständig.
Das KfAuL. setzt sich aus leitenden Staatsfunktionären und Vertr. der Gewerkschaften zusammen. Seine Mitgl. werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Der Leiter des K. ist Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission.
Seit Mitte 1963 wird das KfAuL. in den Gesetzblättern nicht mehr erwähnt, hingegen sehr oft die Kommission für ➝Arbeit und Löhne bei der Staatlichen Plankommission. Vermutlich ist das Schwergewicht der Arbeitsnormung (Arbeitsnormen) und der Lohnpolitik auf diese Kommission übergegangen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 224
Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Komitee für Chemieanlagenbau |